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§89/§90 GEG · BAFA BEG EM · §35c EStG

Förderrechner 2026

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel BAFA-Zuschuss, §35c-Steuerbonus oder KfW-Kredit Ihnen für Heizungstausch und energetische Sanierung zustehen.

Ihre Angaben
1.000 €200.000 €

Gesamte Bruttoinvestitionskosten inkl. Einbau (vor Förderung)

Max. förderfähige Basis: 30.000 € (1 × 30.000 € je WE, §90 GEG)

§35c EStG-Steuerbonus ist nur für selbstgenutztes Wohneigentum verfügbar

Tausch einer funktionsfähigen Gas-/Ölheizung (gültig bis 31.12.2028)

Haushaltseinkommen (zvE) unter 40.000 €/Jahr, nur Eigennutzer

Ihr Ergebnis
Beste Förderung
9.000 €
BAFA-Zuschuss empfohlen
Netto-Eigenanteil
9.000 €
nach bester Förderung
BAFA-Zuschuss (BEG EM)
Direktzahlung — nicht zurückzahlen
Empfohlen
Förderquote
50 %
Zuschuss
9.000 €
Eigenanteil
9.000 €
Grundförderung: 30 %+Klimabonus: 20 %
Förderfähige Basis: 18.000 € von 18.000 € Investition (max. 30.000 € für 1 WE gemäß §90 GEG)
§35c EStG – Steuerbonus
20 % Steuerersparnis über 3 Jahre
Gesamt
3.600 €
Jahr 1 (7 %)
1.260 €
Jahr 2 (7 %)
1.260 €
Jahr 3 (6 %)
1.080 €
Basis: 18.000 € (max. 200.000 € je Objekt) · Kein BAFA gleichzeitig möglich
KfW-Ergänzungskredit (Prog. 297/298)
Den Eigenanteil von 9.000 € können Sie über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzieren — kombinierbar mit dem BAFA-Zuschuss.
Wichtig: Antrag vor Auftragserteilung!
BAFA-Anträge müssen gestellt und bewilligt sein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. §35c und BAFA dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Nächster Schritt

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Ein BAFA-registrierter Energieberater hilft Ihnen, Anträge korrekt und rechtzeitig zu stellen — und sichert Ihnen die maximale Förderquote.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem GModG-Referentenentwurf (13.05.2026), den BAFA BEG EM-Richtlinien und §35c EStG. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Förder- oder Steuerberatung. Förderbedingungen können sich ändern.