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§559 BGBVermieter-Tool

Modernisierungsrechner
Umlage & Rendite

Als Vermieter können Sie Modernisierungskosten per Mieterhöhung auf Ihre Mieter umlegen — aber nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, was erlaubt ist, was die Steuer bringt und ob sich die Investition wirklich lohnt.

8 %
der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegbar (§559 Abs. 1 BGB)
3 €/m²
maximale Erhöhung innerhalb von 6 Jahren (Kappungsgrenze)
15 %
Kaufpreis-Grenze für sofortigen Steuerabzug in den ersten 3 Jahren

🎯 Ziel des Rechners

Sie sehen sofort, welche Mieterhöhung nach §559 BGB legal ist, ob die Kappungsgrenze greift, was die 15%-Steuerregel bedeutet und wie viele Jahre Sie für die Amortisation brauchen — mit und ohne Förderung.

📋 So nutzen Sie den Rechner

  1. Immobilie: Kaufpreis, Fläche, Miete eingeben
  2. Maßnahme: Kosten, Instandhaltungsanteil & Förderung
  3. Finanzierung: Eigenkapital & Steuersatz
  4. Ergebnisse erscheinen in Echtzeit rechts

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner bietet eine Orientierung auf Basis von §559 BGB (Stand 2026). Vor Umsetzung empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater, da lokale Mietpreisbremsen und Einzelfallregelungen abweichen können.

A — Immobilie

€/m²
Mon.
⚠️Innerhalb der ersten 36 Monate gilt die 15%-Grenze für sofortigen Steuerabzug.

B — Modernisierungsmaßnahme

20 %= 12.000 €

C — Finanzierung & Steuern

1 — Steuerlicher Status

Sofortabzug als Werbungskosten
15%-Grenze
45.000 €
= 15 % von 300.000 €
Ihre Netto-Investition
45.000 €
nach Förderungsabzug
Steuerersparnis Jahr 1
18.900 €
bei 42 % Steuersatz
Instandhaltungsabzug
12.000 €
20 % der Kosten

2 — Erlaubte Mieterhöhung

Umlagebasis
33.000 €
Kosten − Instandh. − Förderung
Theoretisch (8 %)
2.640 €
pro Jahr
Pro m²/Monat
1,47 €
Kappungsgrenze: 3,00 €/m²
OK
Tatsächlich möglich
2.640 €
220 €/Monat
Miete vorher
8,50 €/m²
Miete nachher
9,97 €/m²

3 — Rendite & Amortisation

Gesamtrendite
5,9 %
17,0 J. Amortisation
EK-Rendite
8,8 %
11,4 J. auf Eigenkapital
Amortisationszeit — mit vs. ohne Förderung
Mit Förderung17,0 J.
Ohne Förderung15,6 J.

4 — Mit vs. ohne Förderung

KennzahlMit FörderungOhne
Umlagebasis33.000 €48.000 €
Jahres-Mieterhöhung2.640 €3.840 €
Bruttorendite5,9 %6,4 %
Amortisation17,0 J.15,6 J.
EK-Rendite8,8 %12,8 %

💡 Förderung senkt die Umlagebasis (= weniger Mieterhöhung erlaubt), aber Ihr Kapitaleinsatz sinkt stärker — die EK-Rendite steigt in der Regel trotzdem.

Das steckt hinter den Zahlen

Welche Maßnahmen sind überhaupt „Modernisierung"?

Nach §555b BGB gelten als Modernisierungen: Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung), zur Wassereinsparung, zur Gebrauchswerterhöhung sowie Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Reine Instandhaltungen (Reparatur des Bestehenden) zählen nicht dazu und müssen zwingend von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.

Was bedeutet die 15%-Grenze und warum ist sie so wichtig?

In den ersten drei Jahren nach einem Immobilienkauf gilt: Übersteigen Ihre Modernisierungskosten 15 % des Gebäude-Kaufpreises, werden sie steuerlich als „anschaffungsnahe Herstellungskosten" gewertet. Das Resultat: Keine sofortige Absetzbarkeit, sondern Abschreibung über 50 Jahre (2 % p.a.). Bleiben Sie unter 15 %, können Sie die Kosten sofort als Werbungskosten absetzen — ein massiver Liquiditätsvorteil.

Wie funktioniert die Kappungsgrenze?

Gemäß §559 Abs. 3 BGB darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren infolge von Modernisierungen um nicht mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Bei Wohnungen mit einer Ausgangsmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter gilt eine noch strengere Grenze von 2 Euro pro Quadratmeter. Diese Kappungsgrenze gilt unabhängig von der errechneten 8%-Umlage.

Lohnt sich BAFA- oder KfW-Förderung auch wenn sie die Umlage senkt?

Fast immer ja. Zwar reduziert die Förderung die Umlagebasis und damit die mögliche Mieterhöhung. Aber Ihr tatsächlicher Kapitaleinsatz sinkt noch stärker — was die Eigenkapitalrendite in den meisten Fällen deutlich erhöht. Besonders bei hohen Förderquoten (BAFA bis 70 %) ist die EK-Rendite mit Förderung fast immer besser als ohne.

Was ist der Instandhaltungsanteil und wie bestimme ich ihn?

Der Instandhaltungsanteil ist der Teil der Baukosten, der auf die sowieso notwendige Reparatur bzw. Erneuerung des abgenutzten Bestands entfällt. Beispiel: Bei 20 Jahre alten Fenstern gilt ein Teil des Austauschs als „Reparatur". Es gibt keine gesetzliche Pauschaltabelle — üblich sind Ansätze von 10–30 %. Im Streitfall entscheidet ein Gericht. Praxis-Tipp: Holen Sie ein Gutachten ein und dokumentieren Sie den Zustand vor der Maßnahme.

Auch Förderung und GModG-Kosten berechnen?

Unsere weiteren Rechner zeigen Ihnen BAFA/KfW-Förderung und die CO₂-Kostenverteilung nach GModG.

Förderrechner →GModG-Kostenrechner →