15.000–25.000 Euro Investition, 35 % BAFA-Förderung, klimaneutral und von der Bio-Treppe ausgenommen.
Eine Pelletheizung verbrennt gepresste Holzspäne (Pellets) statt Gas oder Öl. Die Anlage funktioniert ähnlich wie ein klassischer Heizkessel — über einen automatischen Förderschnecken-Mechanismus werden die Pellets aus einem Lagerraum kontinuierlich nachgeführt, sodass kein manuelles Befüllen wie bei klassischen Holzöfen nötig ist.
Pellets gelten als klimabilanziell neutral, da beim Verbrennen nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Baum beim Wachsen zuvor gebunden hat. Damit ist eine Pelletheizung von der GModG-Bio-Treppe und CO₂-Bepreisung ausgenommen — anders als Gas- oder Ölheizungen.
Die BAFA-Förderung für Pelletheizungen liegt bei 35 % der Investitionskosten, vergleichbar mit der Hybrid-Wärmepumpe. Bei typischen Gesamtkosten von 15.000–25.000 Euro (inklusive Lagerraum-Umbau, Förderanlage und Schornsteinanpassung) ergibt sich eine Amortisation von rund 13 Jahren.
Wichtig: Anders als bei Wärmepumpen gibt es bei Pelletheizungen keinen zusätzlichen Klimabonus oder Einkommensbonus — die 35 % sind die maximale BAFA-Förderung für diese Heizungsart.
Pelletheizungen sind vor allem für alte, schlecht gedämmte Häuser eine Alternative zur Wärmepumpe, bei denen eine Wärmepumpe wegen niedriger Vorlauftemperaturen nicht effizient arbeiten würde — ohne dass vorher kostenintensiv die gesamte Gebäudehülle saniert werden muss.
Nachteile gegenüber der Wärmepumpe: Pelletheizungen brauchen einen Lagerraum für die Pellets (typisch 10–15 m² für ein Einfamilienhaus), verursachen Feinstaub-Emissionen und sind mit mehr Wartungsaufwand verbunden (regelmäßige Reinigung, Pelletlieferung organisieren). Die Betriebskosten liegen meist zwischen Gas und Wärmepumpe.
Pelletheizungen unterliegen der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) mit Grenzwerten für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Moderne Anlagen mit Filtertechnik halten diese Grenzwerte problemlos ein, ältere oder unsachgemäß gewartete Anlagen können in Ballungsgebieten in Konflikt mit lokalen Feinstaub-Regelungen kommen.
Vor der Installation lohnt sich eine Prüfung, ob die Kommune zusätzliche Auflagen für Holzfeuerungsanlagen hat — besonders in als Feinstaub-belastet eingestuften Gebieten.
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