CO₂-Preis, Bioöl-Pflicht ab 2029, §5a Kostenteilung — das GModG trifft Ölheizungen genauso hart wie Gasheizungen. Was das konkret kostet.
Ja — §43 GModG macht keinen Halt vor Heizöl. Neben Erdgas schließt das Gesetz ausdrücklich Heizöl und Flüssiggas (LPG) ein. Wer eine Ölheizung im Keller hat, ist genauso von der Bio-Treppe betroffen wie Gasheizungsbesitzer.
Der Unterschied liegt in der Umsetzung: Für Gas funktioniert die Biomethan-Beimischung über das Gasnetz — der Lieferant míscht bilanziell bei. Für Heizöl gibt es kein entsprechendes Netz. Die Pflicht, Bioöl beizumischen, trifft deshalb die Lieferanten von Heizöl direkt — oder den Eigentümer, der selbst einen Bioöl-Anteil kaufen muss. Die genauen Umsetzungsmodalitäten werden noch durch Verordnung geregelt.
Für Heizöl-Besitzer ist die Lage in einem Punkt aber klarer als für Gasheizungs-Besitzer: Der CO₂-Preis auf Heizöl war schon vorher hoch — und steigt weiter.
Bioöl (auch HVO100 oder hydriertes Pflanzenöl genannt) ist ein erneuerbarer Kraftstoff, der aus Pflanzenölen, Tierfetten oder Frittierölen hergestellt wird. Das Endprodukt ist dem fossilen Heizöl sehr ähnlich und kann in den meisten modernen Ölheizungen eingesetzt werden.
Der Produktionsprozess ist deutlich aufwendiger als bei fossilem Heizöl: Rohstoffe sammeln, vorbehandeln, hydrieren (mit Wasserstoff behandeln), destillieren. Das macht Bioöl teurer — derzeit liegt der Aufschlag je nach Marktlage bei 15–30 Cent pro Liter gegenüber fossilem Heizöl.
Gut zu wissen: HVO100 ist bereits heute als reines Bioheizöl erhältlich. Einige Eigentümer steigen freiwillig auf 100 % HVO um — und umgehen damit sowohl den CO₂-Preis als auch die künftige Bio-Pflicht. Der Preis ist aber deutlich höher.
Der CO₂-Preis nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) gilt bereits seit 2021 für Heizöl. Er steigt nach dem gleichen Stufenplan wie für Gas:
• 2026: 55 €/Tonne CO₂
• 2027: 65 €/Tonne CO₂
• Ab 2028: Marktbasiert, Bandbreite 55–65 €/t (Basis-Szenario ~70–90 €/t)
Für Heizöl bedeutet das in Cent pro Liter:
• 2026: ca. 14,7 ct/l CO₂-Aufschlag
• 2027: ca. 17,4 ct/l
• 2035 (Basis): ca. 25–35 ct/l
Bei einem Einfamilienhaus mit 2.500 Liter Jahresverbrauch entstehen allein durch den CO₂-Preis:
• 2026: ca. 370 €/Jahr
• 2027: ca. 435 €/Jahr
• 2035 (Basis): ca. 625–875 €/Jahr
Dazu kommen ab 2029 noch die Mehrkosten für den Bioöl-Pflichtanteil.
§5a GModG gilt auch für Gebäude mit Ölheizung. Das Stufenmodell der CO₂-Kostenteilung zwischen Vermieter und Mieter funktioniert genauso wie bei Gas: Je ineffizienter das Gebäude, desto mehr übernimmt der Vermieter.
Besonderheit bei Ölheizungen in Mietwohnungen: Der Vermieter kauft das Heizöl und stellt es dem Mieter über die Heizkostenabrechnung in Rechnung. Der CO₂-Aufschlag ist im Heizölpreis enthalten — der Vermieter muss ihn nach §5a GModG anteilig selbst tragen.
Für Selbstnutzende Eigentümer mit Ölheizung: Der CO₂-Preis trifft vollständig den Eigentümer, ohne Stufenmodell. Hier lohnt die Wirtschaftlichkeitsrechnung besonders früh.
Für Ölheizungsbesitzer ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung oft klarer als für Gasheizungsbesitzer, weil zwei Kostentreiber gleichzeitig wirken: steigender CO₂-Preis und Bioöl-Pflicht.
Heizöl war 2025/2026 vergleichsweise günstig — aber der CO₂-Aufschlag macht das schrittweise zunichte. Wer jetzt noch eine neue Ölheizung einbaut, bindet sich an 15–20 Jahre stetig steigende Betriebskosten.
Die Wärmepumpe ist die naheliegendste Alternative für Ein- und Zweifamilienhäuser. Voraussetzungen:
• Niedrigtemperatur-Heizkörper oder Fußbodenheizung (oder Bereitschaft zur Nachrüstung)
• Gute bis mittlere Dämmung des Gebäudes
• Genug Platz für Außen- oder Inneneinheit
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen amortisiert sich der Wechsel häufig innerhalb von 10–15 Jahren — auch ohne Förderung. Mit BAFA-Förderung (bis zu 70 %) oft deutlich früher.
Fernwärme als dritte Option: In städtischen Gebieten mit Fernwärmeausbau kann ein Anschluss sinnvoll sein — keine Bioöl-Pflicht, kein CO₂-Preis auf den eigenen Kessel.
Die Bio-Pflicht für Heizöl tritt 2029 in Kraft — das scheint weit weg, ist es aber nicht, wenn man die Vorlaufzeiten für Sanierung und Heizungstausch einbezieht.
Drei Schritte:
1. CO₂-Kosten berechnen: Mit dem klarino-Rechner den aktuellen CO₂-Aufschlag auf den eigenen Ölverbrauch ausrechnen — und bis 2040 hochrechnen.
2. Alternativenvergleich: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung oder freiwillig auf 100 % HVO umsteigen — alle Optionen nebeneinander stellen.
3. BAFA-Förderung prüfen: Wer vor 2028 wechselt, hat die größte Chance auf volle Förderung. Die Bundesmittel sind begrenzt und können jederzeit gekürzt werden.
Wer eine neuere, effiziente Ölheizung hat (Baujahr nach 2015, Brennwert-Kessel), hat etwas mehr Spielraum. Aber auch hier sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung spätestens 2028 neu gemacht werden.
Der klarino-Rechner zeigt Ihnen Gasheizungskosten — eine spezifische Ölheizungs-Version ist in Vorbereitung. Jetzt die Vergleichsbasis für Gas ansehen.
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