4.000–8.000 Euro Investition, 25 % BAFA-Förderung, bis zu 30 % weniger Gasverbrauch für Warmwasser.
Solarthermie-Anlagen wandeln Sonnenenergie direkt in Wärme um und unterstützen damit die Warmwasserbereitung und teilweise die Heizung. Anders als Photovoltaik erzeugt Solarthermie keinen Strom, sondern speist die gewonnene Wärme direkt in einen Pufferspeicher ein, der mit der bestehenden Heizung kombiniert wird.
Im Sommer kann eine gut dimensionierte Anlage den Warmwasserbedarf nahezu vollständig abdecken. In der Übergangszeit (Frühling/Herbst) liefert sie einen relevanten Beitrag zur Heizungsunterstützung, im Winter dagegen kaum — die Sonneneinstrahlung reicht dann nicht aus.
Solarthermie wird über das BAFA mit 25 % der Investitionskosten gefördert. Bei typischen Kosten von 4.000–8.000 Euro für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus eine Amortisation von rund 13 Jahren — länger als beim hydraulischen Abgleich oder smarten Thermostaten, aber kürzer als bei der Fassadendämmung.
Die tatsächliche Einsparung hängt stark von der Dachausrichtung und -neigung ab: Eine Südausrichtung mit 30–45° Neigung liefert die besten Erträge. Bei ungünstiger Ausrichtung sinkt die Wirtschaftlichkeit entsprechend.
Beide Technologien konkurrieren um die begrenzte Dachfläche, lösen aber unterschiedliche Probleme. Photovoltaik erzeugt Strom, der vielseitig nutzbar ist — für den Haushalt, eine Wärmepumpe oder zum Einspeisen ins Netz. Solarthermie liefert ausschließlich Wärme, dafür mit einem höheren Wirkungsgrad pro Quadratmeter Dachfläche bei der reinen Warmwassererzeugung.
Für Haushalte mit einer Wärmepumpe ist meist Photovoltaik die sinnvollere Wahl, da der erzeugte Strom direkt die Wärmepumpe antreiben kann — das deckt Heizung UND Warmwasser ab. Solarthermie bleibt vor allem für Häuser mit bestehender Gas- oder Ölheizung interessant, die kurzfristig keine Wärmepumpe planen.
Solarthermie wird nie als alleinige Heizquelle eingesetzt, sondern immer als Ergänzung zur bestehenden Anlage. Der Pufferspeicher entscheidet automatisch, ob die Wärme aus der Solarthermie oder der fossilen Heizung kommt — ähnlich wie bei einer Hybridheizung, nur mit Sonnenenergie statt Wärmepumpe als zweiter Quelle.
Wichtig für GModG-Betroffene: Da Solarthermie nur einen Teil des Jahresverbrauchs ersetzt, bleibt die fossile Restheizung weiterhin der Bio-Treppe (§43) und CO₂-Bepreisung (§5a) unterworfen — allerdings auf einen reduzierten Anteil.
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