Günstigste und schnellste Amortisation aller Hülle-Maßnahmen — oft sogar in Eigenleistung möglich. Kosten, Förderung und worauf Sie achten müssen.
Wenn Energieberater nach der einen Maßnahme gefragt werden, die fast immer zuerst kommt, lautet die Antwort fast immer: oberste Geschossdecke oder Kellerdecke dämmen. Der Grund ist einfach: geringe Kosten, einfache Umsetzung, große Wirkung.
Warme Luft steigt nach oben — ein ungedämmtes Dach oder eine ungedämmte oberste Geschossdecke ist deshalb einer der größten Wärmeverlust-Posten im Gebäude. Gleichzeitig ist die Dämmung hier technisch am einfachsten: Bei der obersten Geschossdecke reicht es oft, Dämmmatten oder -platten auf den Dachboden zu verlegen — kein Gerüst, keine Fassadenarbeiten nötig.
Oberste Geschossdecke dämmen: 15–40 €/m², bei einer typischen Fläche von 100–150 m² also 1.500–6.000 € — oft sogar als Eigenleistung möglich, dann nur Materialkosten.
Kellerdeckendämmung: 20–50 €/m², je nach Zugänglichkeit des Kellers und gewähltem Dämmstoff.
Steildach-Zwischensparrendämmung (wenn der Dachboden ausgebaut oder bewohnbar werden soll): deutlich teurer, 80–150 €/m².
Förderung: Wie alle Hülle-Maßnahmen ist die Dämmung über die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung mit 15 % der förderfähigen Kosten förderfähig — plus 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus bei vorliegendem Sanierungsfahrplan. Auch ohne Förderung ist die Maßnahme bei diesen Kosten meist schon nach wenigen Jahren amortisiert.
Die oberste Geschossdecke ist eine der wenigen Dämmmaßnahmen, die handwerklich versierte Eigentümer selbst umsetzen können — vorausgesetzt der Dachboden ist nicht als Wohnraum genutzt und nur als Stauraum gedacht.
Worauf zu achten ist:
• Dampfsperre/-bremse korrekt verlegen — sonst Schimmelrisiko durch eindringende Feuchtigkeit aus dem Wohnraum
• Mindestdämmstärke nach GEG einhalten (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K) bei nachträglicher Dämmung)
• Lüftungsöffnungen am Dach nicht versehentlich verschließen
Wichtig für die Förderung: Wer die Eigenleistung fördern lassen möchte, kann nur die Materialkosten ansetzen — die Montage muss von einem Fachbetrieb bestätigt werden (Bestätigung nach Fachunternehmererklärung), sonst entfällt der Förderanspruch für die Maßnahme komplett.
Auch wenn der Keller selbst nicht beheizt wird, lohnt sich die Dämmung der Kellerdecke: Sie verhindert, dass Wärme aus dem beheizten Erdgeschoss nach unten in den kalten Keller entweicht — und sorgt gleichzeitig für wärmere Fußböden im Erdgeschoss, ein oft unterschätzter Komfortgewinn.
Die Kellerdeckendämmung ist meist die unkomplizierteste aller Dämmmaßnahmen: Dämmplatten werden von unten an die Decke geklebt oder verschraubt — kein Eingriff in die Bausubstanz, keine Baugenehmigung nötig, in der Regel an einem Wochenende erledigt.
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