Kein Verbot, aber steigende Kosten: Bio-Treppe und CO₂-Preis machen Gas bis 2040 deutlich teurer. Was das für Ihre Entscheidung bedeutet.
Ja — und das ist der entscheidende Unterschied zum viel diskutierten GEG-Streit von 2023/2024. Eine neue Gasheizung ist 2026 weiterhin legal. Weder das GEG noch das neue GModG verbieten den Einbau.
Was sich jedoch grundlegend geändert hat: Eine neue Gasheizung ist nicht mehr das, was sie war. Ab dem 1. Januar 2029 unterliegt sie der Bio-Treppe nach §43 GModG — mit 10 % Biomethan-Pflichtanteil zum Start, steigend auf 60 % bis 2040. Wer 2026 oder 2027 einbaut, hat bis Ende 2028 noch keine Bio-Einschränkung. Jede Stufe ab 2029 kostet mehr.
Die Entscheidung für eine neue Gasheizung ist damit keine konservative Wahl mehr, sondern eine Wette darauf, dass die Mehrkosten durch Biomethan und CO₂ die Investition in eine Wärmepumpe nicht übersteigen.
Biomethan ist chemisch identisch mit Erdgas, aber teurer in der Herstellung: Aktuell kostet es rund 4–6 Cent mehr pro Kilowattstunde als fossiles Erdgas. Dieser Aufschlag landet direkt auf Ihrer Gasrechnung — anteilig nach dem Pflichtquoten-Stufenplan und nur bei neu eingebauten Anlagen.
So entwickelt sich der Biomethan-Aufschlag bei 15.000 kWh Jahresverbrauch:
• 2029 (10 %): ca. 60–90 €/Jahr
• 2030 (15 %): ca. 90–135 €/Jahr
• 2035 (30 %): ca. 180–270 €/Jahr
• 2040 (60 %): ca. 360–540 €/Jahr
Dazu kommt ab 2028 der nach dem ETS 2 neu geregelte CO₂-Preis — dieser betrifft auch Bestandsheizungen. Im Basisszenario steigt er auf rund 130 €/Tonne — das bedeutet zusätzlich ca. 394 €/Jahr bei 15.000 kWh. Zusammen ergibt das 2040 eine Mehrbelastung von ca. 750–930 € gegenüber dem heutigen Gaspreis für eine neu eingebaute Anlage — nur durch gesetzliche Pflichten, unabhängig von Marktpreisschwankungen.
Drei Faktoren bestimmen, ob Sie jetzt handeln sollten oder noch warten können:
1. Alter der Heizung: Eine Gasheizung mit Baujahr 2015 oder neuer hat eine Restnutzungsdauer von 10–15 Jahren. Bei einer Vollkosten-Betrachtung (Wartung, Reparatur, Mehrkosten durch Bio-Treppe) ist ein früher Tausch oft nicht wirtschaftlich — besonders wenn die Förderung auch in 5 Jahren noch verfügbar ist.
2. Zustand des Gebäudes: Eine schlecht gedämmte Immobilie lässt die Wärmepumpe ineffizient arbeiten. Wer ohnehin plant zu sanieren, sollte beides koordinieren: erst Hülle, dann Heizung — dann passt die kleinere WP und die Förderung ist höher.
3. Rolle (Eigentümer/Vermieter): Vermieter werden durch §5a GModG ab 2026 direkt an den CO₂-Kosten beteiligt. Je ineffizienter das Gebäude, desto schneller rechnet sich der Tausch.
Eine realistische Gesamtrechnung für ein Einfamilienhaus (15.000 kWh/Jahr) zeigt, was auf Gasheizungsbesitzer zukommt:
Heute (2026):
Gaskosten: ca. 1.800–2.000 €/Jahr
Basis-Szenario 2030:
Gaskosten + Bio-Treppe (15 %) + CO₂ (130 €/t): ca. 2.800–3.200 €/Jahr
Basis-Szenario 2035:
Gaskosten + Bio-Treppe (30 %) + CO₂ (150 €/t): ca. 3.200–3.800 €/Jahr
Basis-Szenario 2040:
Gaskosten + Bio-Treppe (60 %) + CO₂ (170 €/t): ca. 4.000–5.000 €/Jahr
Das ist eine Verdopplung bis Verdreifachung der Heizkosten — ohne einen einzigen Cent mehr Gas zu verbrauchen. Der klarino GModG-Rechner zeigt diese Entwicklung interaktiv für Ihren konkreten Verbrauch in drei CO₂-Szenarien.
Nein. Das GModG verpflichtet niemanden, seine bestehende Gasheizung auszutauschen. Es gibt keine Austauschfrist, kein Altersverbot für laufende Anlagen.
Was das Gesetz tut: Es verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung — allerdings unterschiedlich je nach Anlagenalter. Der CO₂-Preis steigt Jahr für Jahr für jede Gasheizung, unabhängig vom Einbaudatum. Die Bio-Treppe betrifft dagegen ausschließlich neu eingebaute Anlagen ab dem 1. Januar 2029 — Ihre bestehende Heizung muss nichts beimischen.
Das GEG regelt zusätzlich, dass Heizungsanlagen, die 30 Jahre oder älter sind und als Konstanttemperaturkessel betrieben werden, ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr betrieben werden dürfen — mit Ausnahme für selbstnutzende Eigentümer, die das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben.
Diese Frage hört man häufig — die Antwort ist: Es kommt auf Ihre Situation an.
Argumenten für eine neue Gasheizung (kurzfristig):
• Ihre alte Anlage ist defekt oder teuer in der Reparatur
• Das Gebäude ist schlecht für eine Wärmepumpe geeignet (kein Platz, Denkmalschutz)
• Sie planen in 5–7 Jahren zu verkaufen und wollen jetzt keine große Investition
Argumente dagegen:
• Jede neue Gasheizung läuft in das Bio-Treppe-Regime hinein — die Mehrkosten beginnen sofort
• Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen ist aktuell noch großzügig — das kann sich ändern
• Der CO₂-Preis wird ab 2028 deutlich steigen, und der Einkommensbonus von 30 % fällt bei steigendem Haushaltseinkommen weg
Empfehlung: Lassen Sie die Wirtschaftlichkeit von einem unabhängigen Energieberater prüfen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist BAFA-gefördert und kostet Sie nichts.
Geben Sie Ihren Verbrauch ein — und sehen Sie sofort, wie Bio-Treppe und CO₂-Preis Ihre Heizkosten in drei Szenarien verändern.
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