Wer ab 2029 eine neu eingebaute Gasheizung betreibt, zahlt in den kommenden Jahren schrittweise einen wachsenden Aufpreis — denn das GModG schreibt vor, dass deren Erdgas zunehmend durch teureres Biomethan ersetzt werden muss.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verpflichtet Gasnetzbetreiber, dem leitungsgebundenen Erdgas schrittweise einen wachsenden Anteil an Biomethan beizumischen. Diese Regelung ist in §43 GModG verankert und wird in der Öffentlichkeit häufig als „Bio-Quote" oder „Bio-Treppe" bezeichnet – ein Bild, das die stufenweise Steigerung des Pflichtanteils gut beschreibt.
Biomethan entsteht aus organischen Abfallstoffen wie Gülle, Bioabfall oder Pflanzenresten und gilt klimabilanziell als deutlich günstiger als fossiles Erdgas. Der politische Gedanke dahinter: Wer weiterhin eine Gasheizung betreibt, soll mit der Zeit automatisch einen größer werdenden Anteil erneuerbarer Energie nutzen – ohne dass der Haushaltsbesitzer selbst aktiv werden muss. Der Preis für diese Transformation jedoch wird unmittelbar an die Verbraucher weitergegeben.
Die Beimischschritte sind im Gesetz konkret festgelegt — und gelten nur für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, nicht für den Bestand. Ab dem 1. Januar 2029 greift die erste Stufe. Danach steigt die Quote regelmäßig:
• ab 2029: 10 % Biomethan-Pflichtanteil
• ab 2030: 15 %
• ab 2035: 30 %
• ab 2040: 60 %
In vielen älteren Texten findet sich noch ein früheres Startjahr (2026 oder 2027) — das ist überholt. Der aktuelle Gesetzentwurf legt den Start eindeutig auf 2029 fest. Die Stufen sind bewusst so gestaltet, dass die Steigerung in den frühen Jahren moderat bleibt und ab 2030 deutlich an Tempo gewinnt. Bis 2040 muss damit mehr als die Hälfte des in neu eingebauten Anlagen verbrannten Gases aus erneuerbaren Quellen stammen.
Der Grund für steigende Gaspreise liegt in einem einfachen wirtschaftlichen Zusammenhang: Biomethan ist ein knappes, aufwendig produziertes Gut. Die Herstellung ist energieintensiv, die verfügbaren Rohstoffe begrenzt. In der Praxis kostet Biomethan derzeit etwa das Zwei- bis Dreifache von fossilem Erdgas.
Die konkrete Auswirkung auf die Abrechnung: Bei einem Biomethan-Anteil von 60 Prozent im Jahr 2040 und einer angenommenen Preisdifferenz von Faktor 2,5 ergibt sich rein rechnerisch ein Aufpreis von rund 38 Prozent auf die Gesamtgasrechnung. Bereits bei 30 Prozent Bio-Anteil ab 2035 liegt der strukturelle Aufpreis bei rund 19 Prozent.
Eines steht fest: Die Bio-Treppe macht das Heizen mit Gas strukturell teurer – nicht weil der Staat Steuern erhöht, sondern weil die Grundsubstanz teurer wird.
Betroffen sind Eigentümer, Vermieter und Mieter, die ab dem 1. Januar 2029 über eine neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung heizen. Wer 2026 oder 2027 eine solche Anlage einbaut, hat bis Ende 2028 noch keine Bio-Einschränkung — ab 2029 greift die Treppe dann aber auch dafür. Bestehende Heizungen sind von der Bio-Quote nicht betroffen.
Für Vermieter ergibt sich eine besondere Situation: Die steigenden Gaskosten schlagen sich in den Betriebskostenabrechnungen nieder. Bei neu eingebauten fossilen Heizungen tragen Vermieter die Hälfte der Biomethan-Mehrkosten mit (gedeckelt bei 30 % Bioanteil) — danach liegt der Rest beim Mieter.
Eigentümer, die heute noch abwägen, ob sie eine neue Gasheizung einbauen wollen, sollten die Bio-Treppe ab 2029 als festen Kostenfaktor in ihre Kalkulation einbeziehen.
Die wichtigsten Handlungsoptionen im Überblick:
Wärmepumpe als Ersatz: Eine Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe nutzt Umgebungswärme und Strom statt Gas. Bei gut gedämmten Gebäuden ist der Betrieb bereits heute in vielen Fällen günstiger als Gas – und die Kostenrelation verbessert sich mit jeder Bio-Treppenstufe weiter. Wer frühzeitig umsteigt, sichert sich außerdem noch die aktuell verfügbaren Bundesförderungen (bis zu 70 % BAFA-Zuschuss).
Gebäudesanierung: Eine bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller senkt den Wärmebedarf und damit den Heizenergieverbrauch insgesamt. Wer saniert, kann auch mit einer kleineren Wärmepumpe auskommen.
Fernwärmeanschluss prüfen: In Städten ist Fernwärme vielerorts eine wirtschaftliche Alternative, die zunehmend auf erneuerbaren Quellen basiert.
Frühzeitig handeln: Die Handwerkskapazitäten für Wärmepumpeninstallationen sind begrenzt. Wer erst 2034 mit der Planung beginnt, riskiert lange Wartezeiten.
Die Bio-Treppe nach §43 GModG ist kein abstraktes Politikziel, sondern ein konkreter Kostentreiber mit festem Zeitplan. Wer eine neue Gasheizung plant, sollte verstehen: Ab 2029 beginnt eine schrittweise Verteuerung, die bis 2040 bei einem strukturellen Aufpreis von rund 38 Prozent auf die Gasrechnung enden kann. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen.
Das ist kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal zur Planung. Die günstigen Sanierungsjahre sind die nächsten Jahre, solange Förderungen laufen, Installationskapazitäten noch verfügbar sind und die Bio-Preisspirale erst am Anfang steht.
Geben Sie Ihren Verbrauch ein und sehen Sie, wie sich die Bio-Treppe bis 2040 auf Ihre Gasrechnung auswirkt.
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