Woher kommt Biomethan, warum ist es teurer als Erdgas — und was bedeutet §43 GModG konkret für Ihre Gasrechnung bis 2040?
Biomethan ist chemisch dasselbe wie Erdgas: beides besteht zu über 95 % aus Methan (CH₄). Der Unterschied liegt einzig in der Herkunft.
Erdgas ist über Millionen Jahre aus abgestorbenem organischen Material entstanden und tief in der Erde gespeichert. Beim Verbrennen wird CO₂ freigesetzt, das die Atmosphäre seit Jahrmillionen nicht mehr gesehen hat — das Treibhausgas-Konto steigt.
Biomethan dagegen entsteht aus frischen organischen Reststoffen: Gülle, Festmist, Ernteabfälle, Bioabfall aus der Küche oder kommunalem Bioabfall. Mikroorganismen zersetzen diese Stoffe in Biogasanlagen und erzeugen dabei Rohbiogas, das hauptsächlich aus Methan und CO₂ besteht. Dieses Rohgas wird gereinigt, aufbereitet und auf Erdgasqualität gebracht — fertig ist Biomethan.
Beim Verbrennen von Biomethan entsteht ebenfalls CO₂. Aber: Dieses CO₂ haben die Pflanzen kurz vorher erst aus der Atmosphäre aufgenommen. Der Kreislauf ist geschlossen — daher gilt Biomethan offiziell als klimaneutral.
§43 GModG verpflichtet dazu, neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder anderen klimaneutralen Gasen beizumischen. Diese Regelung nennt sich Bio-Treppe.
Die Idee dahinter: Gasheizungen bleiben erlaubt — aber das Gas, das neu eingebaute Anlagen verbrennen, soll mit der Zeit immer klimafreundlicher werden. Kein sofortiges Verbot, stattdessen ein wirtschaftlicher Transformationsdruck.
Die Pflichtanteile steigen stufenweise:
• ab 1. Januar 2029: mindestens 10 %
• ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
• ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
• ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Der Haken: Biomethan ist deutlich teurer in der Produktion und Aufbereitung als fossiles Erdgas. Diese Mehrkosten geben die Gaslieferanten direkt über den Arbeitspreis weiter.
Erdgas ist Jahrmillionen alter Energiespeicher, der lediglich gefördert, transportiert und verteilt werden muss. Biomethan hingegen muss aktiv produziert werden — Schritt für Schritt:
1. Rohstoffe sammeln und aufbereiten (Gülle, Bioabfälle)
2. Fermentation in einer Biogasanlage (mehrere Wochen)
3. Rohbiogas reinigen (CO₂, Schwefelwasserstoff, Wasser entfernen)
4. Auf Erdgasqualität aufbereiten (Methangehalt erhöhen)
5. Ins Gasnetz einspeisen
Jeder Schritt kostet Energie und Investitionen. Hinzu kommen Logistik, Anlagenbetrieb und die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Rohstoffe in Deutschland.
Derzeit liegt der Preisaufschlag für Biomethan bei rund 4–6 Cent pro Kilowattstunde gegenüber fossilem Erdgas. Da der Biomethan-Anteil im Erdgasnetz steigt, und die Nachfrage durch das GModG stark zunimmt, könnte dieser Aufschlag langfristig sinken — oder auch steigen, wenn Rohstoffe knapp werden. Sicher prognostizierbar ist er nicht.
Die Mehrkosten durch Biomethan hängen vom Jahresverbrauch und dem tatsächlichen Biomethan-Aufschlag ab. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Jahresverbrauch entstehen folgende Mehrkosten — verglichen mit einem fiktiven Erdgas ohne Bio-Pflicht:
• 2029 (10 %): ca. 60–90 €/Jahr
• 2030 (15 %): ca. 90–135 €/Jahr
• 2035 (30 %): ca. 180–270 €/Jahr
• 2040 (60 %): ca. 360–540 €/Jahr
Diese Werte gelten zusätzlich zu allen anderen Gaspreis-Entwicklungen und dem separat steigenden CO₂-Preis nach BEHG. Der klarino-Rechner zeigt alle Faktoren zusammen — inklusive drei CO₂-Preis-Szenarien.
Nein. §43 GModG gilt ausschließlich für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen — nicht für den Bestand. Eine bereits installierte Heizung muss nichts beimischen und darf unverändert weiterlaufen. Wer 2026 oder 2027 eine neue Gasheizung einbaut, hat bis Ende 2028 ebenfalls keine Bio-Einschränkung; ab 1. Januar 2029 greift die Treppe dann aber auch für diese Anlagen.
Die Pflicht richtet sich formal an die Gaslieferanten, nicht an die Heizungsbesitzer — der Lieferant muss die Beimischung für belieferte Neuanlagen gewährleisten. Als Verbraucher merken Sie es nur im Gaspreis.
Für Heizöl gilt eine ähnliche Regelung: §43 GModG schließt ausdrücklich Bioöl und biogenes Flüssiggas ein. Wer eine neue Ölheizung einbaut, ist also ebenfalls betroffen — auch wenn die Marktentwicklung für Bioöl noch weniger berechenbar ist als für Biomethan.
Das ist der wunde Punkt der Bio-Treppe, den der Gesetzentwurf selbst nicht löst. Die Bundesratsausschüsse warnten in ihrer Stellungnahme vom 12. Juni 2026 deutlich: Das in Deutschland technisch erschließbare Biomethan-Potenzial wird durch die steigenden Pflichtanteile der Bio-Treppe bereits vor 2040 deutlich überschritten.
Der Grund: Biomethan wird nicht nur für Heizungen gebraucht. Auch die Industrie — Stahl, Chemie, Zement — setzt zunehmend auf Biomethan zur Dekarbonisierung und konkurriert um dieselbe begrenzte Menge an Gülle, Ernteabfällen und Bioabfall.
Die Folge: Ein knappes Gut, das von immer mehr Seiten nachgefragt wird, wird tendenziell teurer und preislich volatiler. Mehrere Ausschüsse forderten deshalb, die Bio-Treppe ohne vorherige Folgenabschätzung ersatzlos zu streichen und stattdessen die ursprüngliche 65 %-Erneuerbare-Pflicht zurückzuholen. Im Regierungsentwurf ist die Bio-Treppe trotzdem enthalten — die Knappheitsfrage bleibt also ein politisches Risiko für die Kalkulierbarkeit der Mehrkosten, nicht nur eine technische Fußnote.
Offiziell gilt Biomethan in der deutschen und europäischen Gesetzgebung als klimaneutral — und das CO₂, das beim Verbrennen entsteht, wird nicht auf das CO₂-Konto angerechnet. Das ist der Grund, warum es im BEHG (Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetz) nicht mit dem CO₂-Preis belastet wird.
Praktisch ist die Sache etwas komplexer. Die Produktion von Biomethan verbraucht selbst Energie. Transport und Aufbereitung verursachen Emissionen. Und wenn für den Anbau von Energiepflanzen (statt echter Reststoffe) neue Flächen genutzt werden, entsteht indirekter CO₂-Ausstoß.
Für die Heizkosten ist die politische Einordnung relevant: Biomethan-Anteil = kein CO₂-Preis. Nur der fossile Anteil im Gas wird mit dem BEHG-Preis belastet. Das erklärt, warum die Bio-Treppe und der CO₂-Preis zwei separate Kostenblöcke in Ihrer zukünftigen Gasrechnung sind.
Die Bio-Treppe startet 2029 mit 10 % — für eine neu eingebaute Heizung sind das schon spürbare Mehrkosten. Die Kurve läuft danach steil weiter: Ab 2035 sind 30 % Pflicht, ab 2040 schon 60 %. Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung plant, sollte diese Kostenkurve über die Anlagen-Lebensdauer mitrechnen.
Drei sinnvolle Schritte:
1. Kosten berechnen: Den klarino GModG-Rechner nutzen, um die eigene Situation mit konkreten Zahlen zu verstehen — inklusive Bio-Treppe und CO₂-Preis-Szenarien bis 2040.
2. Wärmepumpe prüfen: Wer jetzt noch wechselt, kann bis zu 70 % der Investitionskosten über BAFA fördern lassen. Fördertöpfe sind begrenzt und können jederzeit auslaufen.
3. Nicht panikieren bei Bestandsanlagen: Eine bereits installierte Gasheizung ist von der Bio-Treppe nicht betroffen und darf weiterlaufen. Spürbar wird vor allem der CO₂-Preis, der unabhängig vom Einbaudatum weiter steigt.
Der Bundesrat zweifelt daran, dass ausreichend Biomethan verfügbar ist — und nennt das GModG „nicht praxistauglich". Zur vollständigen Analyse →
Geben Sie Ihren Gasverbrauch ein — der klarino-Rechner zeigt Ihnen, wie Bio-Treppe und CO₂-Preis Ihre Jahreskosten bis 2040 verändern.
Jetzt GModG-Kosten berechnen →