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Biomethan-Tarif: GModG-Befreiung gegen 30–60 % Mehrpreis

Kostenloser Tarifwechsel, vollständige Befreiung von CO₂-Bepreisung und Bio-Quote — aber 30–60 % teurer als fossiles Gas.

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Kosten — reiner Tarifwechsel ohne Investition
30–60 %
Teurer als fossiles Erdgas
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CO₂-Bepreisung und Bio-Quoten-Aufschlag entfallen

Was ist ein 100-%-Biomethan-Tarif?

Ein Biomethan-Tarif liefert vertraglich zugesichert ausschließlich aus Biomasse erzeugtes Methan statt fossiles Erdgas — physikalisch fließt zwar weiterhin das übliche Gasgemisch aus dem Netz, der Anbieter garantiert aber, dass die eingespeiste Menge Biomethan dem eigenen Verbrauch entspricht (Bilanzmodell, ähnlich wie bei Ökostrom-Tarifen).

Da Biomethan als klimaneutral gilt, entfällt für den gesamten Verbrauch sowohl die CO₂-Bepreisung als auch der Bio-Quoten-Aufschlag nach §43 GModG — anders als bei der gesetzlichen Bio-Treppe, die nur einen steigenden Pflichtanteil vorschreibt.

Warum ist Biomethan deutlich teurer als fossiles Gas?

Die Erzeugung von Biomethan über Vergärung von Biomasse und anschließende Aufbereitung auf Erdgasqualität ist aufwendiger und teurer als die Förderung fossilen Erdgases. Das schlägt sich in einem Preisaufschlag von 30–60 % gegenüber regulären Gastarifen nieder — je nach Anbieter und Marktlage.

Für Haushalte mit hohem Gasverbrauch kann dieser Aufschlag die durch den Wegfall von CO₂-Bepreisung und Bio-Quote ersparten Kosten teilweise oder vollständig aufzehren. Eine genaue Wirtschaftlichkeitsrechnung lohnt sich vor dem Wechsel, da die GModG-Mehrkosten je nach Verbrauchsjahr und Bio-Treppen-Stufe unterschiedlich hoch ausfallen.

Für wen ist ein Biomethan-Tarif als Übergangslösung sinnvoll?

Biomethan-Tarife eignen sich vor allem als Brückenlösung für Haushalte, die kurzfristig nicht auf eine Wärmepumpe umsteigen können oder wollen, aber den fossilen Gasverbrauch dennoch klimaneutral gestalten möchten — etwa Mietwohnungen ohne Entscheidungsgewalt über die Heizungsanlage oder Eigentümer mit geplantem, aber noch nicht umgesetztem Heizungstausch.

Für Vermieter ist relevant: Die GModG-Kostenaufteilung nach §5a greift nur bei fossilem Gas. Bei vollständigem Biomethan-Bezug entfällt diese Aufteilungsfrage, da keine CO₂-Kosten anfallen — allerdings trägt dann in der Regel der Mieter den deutlich höheren Biomethan-Grundpreis allein, sofern vertraglich nicht anders vereinbart.

Häufige Fragen zum Biomethan-Tarif

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