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Gasanbieter wechseln: In 15 Minuten rund 10 % sparen

Kostenloser Wechsel, durchschnittlich 10 % günstiger als der Grundversorger-Tarif — ohne Risiko für die Versorgungssicherheit.

0 €
Kosten — der Wechsel selbst ist kostenlos
~10 %
Typische Einsparung ggü. Grundversorger-Tarif
15 Min.
Zeitaufwand für den Online-Wechsel

Warum der Grundversorger-Tarif meist die teuerste Option ist

Wer nach dem Einzug oder ohne aktive Wahl automatisch beim örtlichen Grundversorger landet, zahlt in der Regel deutlich mehr als nötig. Grundversorgungstarife sind gesetzlich garantiert verfügbar, aber meist 10–20 % teurer als Vergleichsportal-Angebote, weil Grundversorger nicht im direkten Preiswettbewerb stehen müssen.

Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ändert nichts an der Versorgungssicherheit oder Gasqualität — das Gas kommt physisch über dasselbe Netz, nur die Abrechnung läuft über einen anderen Vertragspartner.

So funktioniert der Wechsel Schritt für Schritt

Auf einem Vergleichsportal den eigenen Jahresverbrauch (aus der letzten Abrechnung) und die Postleitzahl eingeben, Angebote vergleichen und den günstigsten passenden Tarif online abschließen. Der neue Anbieter kündigt in der Regel automatisch den alten Vertrag — eine Doppelkündigung ist meist nicht nötig.

Wichtig: Auf die Preisgarantie-Dauer achten (meist 12 Monate) und ob ein Bonus eingerechnet ist, der nur im ersten Jahr gilt. Nach Ablauf der Preisgarantie lohnt sich ein erneuter Vergleich, da viele Tarife danach automatisch teurer werden.

Wie wirkt sich der Wechsel auf die GModG-Kosten aus?

Ein Anbieterwechsel ändert nichts an der Bio-Treppe (§43 GModG) oder der CO₂-Bepreisung (§5a) — diese gelten unabhängig vom Anbieter für jeden, der fossiles Erdgas bezieht. Der Wechsel betrifft ausschließlich den reinen Energiepreis und die Grundgebühr, nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Aufschläge.

Für Mieter relevant: Bei Eigenversorgung (eigener Gasvertrag, nicht über die Heizkostenabrechnung des Vermieters) lohnt sich der Wechsel genauso wie für Eigentümer — die GModG-Kostenaufteilung nach §5a betrifft nur Vermieter-Mieter-Verhältnisse mit zentraler Versorgung.

Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel

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