Seit 2021 verteuert der nationale CO₂-Preis das Heizen mit Gas und Öl — und bis 2030 könnte er sich mehr als verdreifachen.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet Energielieferanten seit 2021, für jede Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Erdgas, Heizöl oder anderen fossilen Brennstoffen entsteht, ein Zertifikat zu kaufen. Die Kosten dieser Zertifikate geben die Lieferanten direkt an Verbraucher weiter — als Aufschlag auf den Gaspreis.
Das Ziel ist klimapolitisch klar: Wer fossile Energie nutzt, soll die gesellschaftlichen Kosten des CO₂-Ausstoßes mitbezahlen. Damit sollen Investitionen in effiziente Gebäude und klimafreundliche Heizsysteme wirtschaftlich attraktiver werden.
Bis einschließlich 2027 ist der CO₂-Preis gesetzlich in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne festgelegt. Ab 2028 läuft der nationale Fixpreismechanismus aus und der Preis wird sich im europäischen Emissionshandelssystem ETS 2 bilden. Die Szenarien für 2030 klaffen weit auseinander:
• Optimistisches Szenario (~90 €/t): Moderates Preiswachstum durch starke erneuerbare Energien
• Basisszenario (~130 €/t): Mittelwert aus Prognosen des Potsdam-Instituts
• Pessimistisches Szenario (~215 €/t): Bei niedrigem Zertifikatsangebot und hoher fossiler Nachfrage
Die Bandbreite ist erheblich. Politische Entscheidungen auf EU-Ebene und die Geschwindigkeit der Energiewende bestimmen, welches Szenario eintritt.
Erdgas hat einen Emissionsfaktor von 0,202 kg CO₂ pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich folgende Rechnung für einen typischen Haushalt:
Ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr erzeugt:
15.000 kWh × 0,202 kg/kWh = 3.030 kg CO₂ = 3,03 Tonnen CO₂
Bei 55 €/t → 166 € CO₂-Abgabe pro Jahr
Bei 65 €/t → 197 €/Jahr
Bei 130 €/t (Basisszenario 2030) → 394 €/Jahr
Der CO₂-Aufschlag könnte sich bis zum Ende des Jahrzehnts mehr als verdoppeln — ein starkes Argument für eine frühzeitige Modernisierung der Heizanlage.
Bisher trug allein der Mieter die CO₂-Kosten über die Heizkostenabrechnung. §5a GModG ändert das grundlegend: Vermieter werden je nach Energieeffizienz ihres Gebäudes an den Kosten beteiligt.
Das 10-Stufen-Modell staffelt die Aufteilung nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche:
• Unter 12 kg CO₂/m²/a: Mieter 100 %, Vermieter 0 %
• 12–27 kg: Vermieter 10–30 %
• 27–37 kg: Vermieter 40–50 %
• 37–52 kg: Vermieter 60–80 %
• Ab 52 kg CO₂/m²/a (unsanierter Altbau): Mieter 5 %, Vermieter 95 %
Dieses Modell setzt einen klaren wirtschaftlichen Anreiz zur Gebäudesanierung.
Ab 2028 endet der nationale BEHG-Fixpreismechanismus. Deutschland wird dann in das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 integriert, das Gebäude und Verkehr EU-weit erfasst. Der Preis bildet sich dann durch Angebot und Nachfrage — mit einem Mindestpreis von 45 €/t und keiner gesetzlichen Obergrenze.
Für Immobilieneigentümer bedeutet diese Unsicherheit: Wer heute saniert, sichert sich gegen alle Szenarien ab. Wer wartet, setzt sich dem Risiko stark steigender CO₂-Kosten aus — die bei ineffizienten Gebäuden zum Großteil vom Vermieter zu tragen sind.
Eigentümer selbstgenutzter Immobilien tragen den CO₂-Preis vollständig selbst. Eine Dämmung oder ein Heizungstausch reduziert den Verbrauch und damit die CO₂-Abgabe spürbar.
Vermieter mit ineffizienten Gebäuden (über 32 kg CO₂/m²/a) zahlen bereits heute die Hälfte oder mehr der CO₂-Kosten. Bei einem Worst-Case-Szenario von 215 €/t im Jahr 2030 könnten das bei einem 100-m²-Altbau schnell über 1.000 € pro Jahr allein an CO₂-Umlage sein.
Mieter profitieren vom Stufenmodell: Je schlechter das Gebäude, desto mehr Schutz. Vermieter müssen die CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung transparent ausweisen.
Sehen Sie, wie sich der CO₂-Preis in drei Szenarien bis 2040 auf Ihre Heizkosten auswirkt.
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