Neben CO₂-Preis und Bio-Treppe kommt 2028 ein neues Netzentgelt für neue Gasheizungen. Was das ist, wen es trifft und was es kostet.
§5a GModG führt ab 2028 ein neues Kostenelement für Gasnetz-Nutzer ein: ein zusätzliches Netzentgelt für Eigentümer, die eine Gasheizung in ein Bestandsgebäude einbauen, nachdem das GModG in Kraft getreten ist.
Der Gedanke dahinter: Das Gasnetz muss langfristig weiter betrieben und modernisiert werden — auch wenn immer mehr Verbraucher auf Wärmepumpen umsteigen. Die verbleibenden Gasnetz-Nutzer sollen einen Teil dieser Infrastrukturkosten tragen, die ansonsten auf alle Verbraucher verteilt würden.
Klarer gesagt: Wer nach GModG-Inkrafttreten noch bewusst eine neue Gasheizung einbaut, zahlt ab 2028 einen zusätzlichen Aufschlag auf die Netznutzungskosten — als wirtschaftliches Signal, dass das Gasnetz eine auslaufende Infrastruktur ist.
Nicht alle Gasheizungsbesitzer sind betroffen. §5a GModG unterscheidet:
Betroffen: Eigentümer, die nach Inkrafttreten des GModG eine neue Gasheizung in ein bestehendes Gebäude einbauen. Sie zahlen ab 2028 das erhöhte Netzentgelt.
Nicht betroffen (zunächst): Eigentümer, die vor GModG-Inkrafttreten bereits eine Gasheizung betreiben. Für bestehende Anlagen gilt das erhöhte Netzentgelt nach aktuellem Entwurf nicht — zumindest nicht unmittelbar.
Die genaue Höhe des Netzentgelts wird durch Verordnung bestimmt und ist im Referentenentwurf noch nicht final beziffert. Branchenexperten schätzen den Aufschlag auf 0,5–1,5 ct/kWh zusätzlich.
Das Gasnetz in Deutschland ist eine Infrastruktur, die auf hohe Nutzung ausgelegt ist. Wenn Millionen Verbraucher auf Wärmepumpen umsteigen, sinkt der Gasdurchsatz — aber die Fixkosten des Netzes (Wartung, Instandhaltung, Abschreibungen) bleiben. Diese fixen Kosten werden auf weniger Nutzer verteilt: Der Einzelpreis steigt.
Dieses Phänomen nennt sich „Kostendegression im Rückbau" — und ist ein bekanntes Problem bei Infrastrukturen mit hohen Fixkosten (ähnlich wie beim Stromnetz in abgelegenen Regionen).
Das neue Netzentgelt nach §5a GModG ist eine gezielte Maßnahme: Wer trotz der wirtschaftlichen Anreize des GModG noch eine neue Gasheizung einbaut, soll für die Netzkosten stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Da die genaue Höhe noch durch Verordnung geregelt wird, lassen sich nur Schätzungen angeben. Basierend auf Brancheneinschätzungen und dem Entwurfstext:
Für ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Jahresverbrauch:
• Aufschlag 0,5 ct/kWh: 75 €/Jahr
• Aufschlag 1,0 ct/kWh: 150 €/Jahr
• Aufschlag 1,5 ct/kWh: 225 €/Jahr
Diese Kosten kommen zu CO₂-Preis, Biomethan-Aufschlag und dem normalen Gaspreis hinzu. Der klarino-Rechner wird diese Komponente integrieren, sobald die Verordnung die genauen Sätze festlegt.
Wichtig: Das Netzentgelt trifft nur neue Gasheizungen ab GModG-Inkrafttreten. Wer eine Bestandsheizung weiterbetreibt, ist nach aktuellem Stand nicht direkt betroffen — allerdings könnten Folgenverordnungen das ausweiten.
Das GModG schafft drei überlagernde Kostenmechanismen für Gasheizungsbesitzer:
1. Bio-Treppe (§43): Steigender Biomethan-Pflichtanteil im Erdgas — verteuert den Arbeitspreis direkt. Startet 2026 mit 2 %, steigt bis 2040 auf 60 %.
2. CO₂-Preis (BEHG): Preisaufschlag auf den fossilen Anteil des Gases — steigt von 55 €/t (2026) auf Marktpreise ab 2028. Erhöht den Arbeitspreis proportional zum fossilen Anteil.
3. Netzentgelt (§5a): Infrastrukturaufschlag für neue Gasheizungen ab 2028 — einheitlicher Aufschlag pro kWh.
Alle drei sind unabhängig voneinander — sie addieren sich. Für Eigentümer, die nach GModG-Inkrafttreten noch eine Gasheizung einbauen, sind alle drei relevant. Die Gesamtmehrkosten gegenüber einer Wärmepumpe können bis 2040 erheblich sein.
Das Netzentgelt ist ein weiteres Argument gegen den Einbau einer neuen Gasheizung — besonders in Verbindung mit CO₂-Preis und Bio-Treppe.
Die Wärmepumpe profitiert von zwei Gegentrends: Sinkende Strompreise durch mehr Erneuerbarer Energien und steigende Gaspreise durch GModG-Regulierung. Beide Entwicklungen verbessern die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung kontinuierlich.
Aber: Eine Wärmepumpe funktioniert nicht in jedem Gebäude wirtschaftlich. Schlecht gedämmte Gebäude mit alten Heizkörpern (Hochtemperaturheizung) haben oft einen schlechten COP (Effizienzfaktor). Hier sollte erst die Gebäudehülle verbessert werden — oder eine Hybridlösung (Wärmepumpe + Gas-Backup) geprüft werden.
Der klarino GModG-Rechner zeigt Bio-Treppe und CO₂-Preis bis 2040 — das Netzentgelt wird nach Veröffentlichung der Verordnung ergänzt.
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