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Grundlagen · EU-Recht

EPBD vs. GModG: Was ist der Unterschied — und betrifft mich die EU-Richtlinie direkt?

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD und das deutsche GModG werden oft für zwei verschiedene Gesetze gehalten. Tatsächlich ist das GModG die deutsche Umsetzung der EPBD — einfach erklärt, mit Vergleichstabelle.

EPBD
EU-Richtlinie — verpflichtet den Staat zu einer Sanierungs-Trajektorie, nicht den einzelnen Eigentümer
GModG
Deutschlands Umsetzungsgesetz — macht aus der EU-Vorgabe konkrete Bio-Treppe & CO₂-Kostenteilung
29.05.2026
EPBD-Umsetzungsfrist, die Deutschland bereits verpasst hat
EPBD vs. GModG — direkter Vergleich
MerkmalEPBD (EU)GModG (Deutschland)
Was ist es?EU-Richtlinie (EU) 2024/1275 — Vorgabe an die MitgliedstaatenDeutsches Gesetz — eine von mehreren möglichen Umsetzungen der EPBD
Wen verpflichtet es direkt?Den deutschen Staat (nationale Trajektorie, keine individuelle Pflicht)Jeden Eigentümer, Vermieter und Mieter mit Gas-/Ölheizung
Kernmechanismus"Worst-first": 55 % der Einsparung über die ineffizientesten 43 % des WohngebäudebestandsBio-Treppe (§43) + CO₂-Kostenteilung (§5a) für alle fossilen Heizungen
Umsetzungsfrist29.05.2026 (von Deutschland bereits verpasst)Kabinettsbeschluss 13.05.2026, finale Verabschiedung geplant Juli 2026
Individuelle Sanierungspflicht?Nein — nur gesamtwirtschaftliche Vorgabe an den StaatNein — Technologieoffenheit, aber steigende Betriebskosten

EPBD und GModG werden oft verwechselt — zu Recht

Die Verwechslung ist verständlich: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist tatsächlich die deutsche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD — der „Energy Performance of Buildings Directive", offiziell Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Wer von „EPBD" und „GModG" spricht, meint also oft denselben Vorgang aus zwei Blickwinkeln.

Der Unterschied: Die EPBD ist die Vorgabe der EU an alle Mitgliedstaaten. Das GModG ist Deutschlands konkrete Antwort darauf — eine von vielen möglichen Wegen, die EU-Ziele zu erreichen. Frankreich, Polen oder Italien setzen dieselbe Richtlinie mit anderen nationalen Instrumenten um.

Was die EPBD von der EU-Richtlinie wirklich verlangt

Die EPBD selbst schreibt keinem einzelnen Hausbesitzer eine Sanierung vor. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gesamtwirtschaftlichen Trajektorie:

• Primärenergieverbrauch im Wohngebäudebestand: −16 % bis 2030, −20 bis 22 % bis 2035 (jeweils gegenüber 2020)
• „Worst-first"-Prinzip: 55 % der Einsparung sollen durch die Sanierung der ineffizientesten 43 % des Wohngebäudebestands erzielt werden
• Für Nichtwohngebäude: Mindeststandards (MEPS) — die ineffizientesten 16 % bis 2030, die ineffizientesten 26 % bis 2033 müssen saniert werden
• Nullemissionsgebäude: Neubauten ab 2030 ohne fossile CO₂-Emissionen (öffentliche Neubauten bereits ab 2028)
• Solarpflicht: neue Wohngebäude und überdachte Parkplätze spätestens ab Ende 2029
• Förderverbot für reine fossile Heizkessel bereits seit 1. Januar 2025, vollständiger Ausstieg bis 2040

Wie genau ein Mitgliedstaat diese Ziele erreicht, bleibt ihm überlassen — das nennt man in der EU-Gesetzgebung eine Richtlinie im Gegensatz zu einer unmittelbar geltenden Verordnung.

Was das GModG daraus macht: Bio-Treppe statt direkter Sanierungspflicht

Deutschland hat sich entschieden, die EPBD-Ziele nicht über eine direkte Sanierungspflicht für einzelne Gebäude umzusetzen, sondern über wirtschaftliche Anreize bei fossilen Heizungen. Kernstück ist ein neuer Abschnitt im GModG („Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden", §§42–46):

§43 Bio-Treppe: Wer ab 2029 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff) nutzen — 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.

§5a CO₂-Kostenteilung: Die laufenden CO₂-Kosten fossiler Heizungen werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Damit ersetzt das GModG die bisherige 65-Prozent-Regel des GEG (oft „Heizungsgesetz" genannt), die beim Heizungstausch einen festen Anteil erneuerbarer Energien vorschrieb. Die Bio-Treppe ist also Deutschlands spezifischer Lösungsweg — die EPBD selbst kennt keine „Bio-Treppe" und keine „§5a-Kostenteilung". Das sind nationale Entscheidungen, keine EU-Vorgaben im Wortlaut.

Gilt die EPBD direkt für mein Haus?

Nein. Die EPBD verpflichtet den deutschen Staat, nicht Sie persönlich. Es gibt keine EU-weite Pflicht, ein einzelnes Wohngebäude bis zu einem bestimmten Datum zu sanieren — das „worst-first"-Prinzip bezieht sich auf den Gebäude*bestand* als Ganzes, nicht auf Ihr konkretes Haus.

Was Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter tatsächlich zu spüren bekommen, ist die nationale Umsetzung — also das GModG mit seiner Bio-Treppe und CO₂-Kostenteilung. Die EPBD wirkt für Sie indirekt: über die Gesetze, die Deutschland daraus macht.

Zeitplan: EPBD-Frist vs. GModG-Fahrplan

Die EPBD-Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedstaaten war der 29. Mai 2026 — mit einer Ausnahme: Das Förderverbot für fossile Heizkessel musste bereits zum 1. Januar 2025 gelten.

Deutschland hat die Mai-2026-Frist verpasst. Der Referentenentwurf zum GModG wurde am 5. Mai 2026 vorgelegt, das Kabinett hat ihn am 13. Mai 2026 ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Die finale Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wird für Juli 2026 erwartet, das Inkrafttreten ist für November 2026 geplant.

Für Sie als Leser bedeutet das: Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten sind alle Zahlen auf dieser Seite und im klarino-Rechner Schätzungen auf Basis des Referentenentwurfs — nicht final geltendes Recht. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Häufige Fragen zu EPBD und GModG

GModG in Zahlen

Was kostet Sie Deutschlands EPBD-Umsetzung konkret?

Verbrauch eingeben — der klarino-Rechner zeigt Bio-Treppe und CO₂-Preis bis 2040 für Ihre Rolle als Eigentümer, Vermieter oder Mieter.

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