Inkrafttreten am 1. November 2026, Bio-Treppe ab 2029: Wer eine Heizung plant, braucht die richtigen Jahreszahlen. Hier sind alle Etappen des Gesetzes und alle Fristen bis 2040 im Überblick – einfach erklärt.
Stellen Sie sich das GModG wie einen Zug vor, der von Station zu Station fährt – jede Station ist ein Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Am 29. April 2026 haben sich SPD und CDU auf einen Mieterschutz-Kompromiss geeinigt: Das war der Startschuss.
Am 13. Mai 2026 hat das Kabinett den Entwurf beschlossen. Am 11. Juni 2026 kam die 1. Lesung im Bundestag – das erste öffentliche Streitgespräch im Parlament. Am 22. Juni 2026 folgt die Anhörung im Wirtschaftsausschuss, bei der Sachverständige den Entwurf prüfen.
Danach beraten die Ausschüsse von Juni bis September 2026 über die Details. Im Oktober 2026 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Geplantes Ziel der Reise: das Inkrafttreten am 1. November 2026. Dann löst das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ab.
Ursprünglich sollte das GModG schon zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Daraus wird nichts – der neue Zieltermin ist der 1. November 2026.
Der Grund ist einfach: Das Gesetzgebungsverfahren braucht mehr Zeit. Zwischen Kabinettsbeschluss (13. Mai), erster Lesung (11. Juni), Anhörung (22. Juni) und der Beratung in den Ausschüssen bis in den September hinein bleibt für einen Start zum 1. Juli schlicht kein Platz.
Für Sie heißt das: Sie haben mehr Luft, als zunächst gedacht. Wer eine Entscheidung über die Heizung trifft, sollte aber wissen, dass der 1. November 2026 ebenfalls nur ein geplanter Termin ist. Verschiebt sich das Verfahren weiter, kann auch dieses Datum noch rutschen.
Die Bio-Treppe nach §43 GModG ist das Herzstück des Gesetzes – und gleichzeitig das größte Missverständnis. Sie schreibt vor, dass dem Erdgas schrittweise klimaneutrales Gas (Biomethan) beigemischt werden muss.
Der Fahrplan: ab 1. Januar 2029 sind es 10 %, ab 1. Januar 2030 dann 15 %, ab 1. Januar 2035 steigt es auf 30 %, und ab 1. Januar 2040 auf 60 %.
Ganz wichtig – und hier liegt der häufigste Irrtum: Der Start ist 2029, nicht 2027. Wer eine andere Jahreszahl liest, verwechselt das mit älteren Entwürfen.
Noch wichtiger: Die Bio-Treppe gilt ausschließlich für NEU eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Ihre bestehende Heizung im Keller ist davon nicht betroffen. Sie müssen also nichts umrüsten, nur weil die nächste Stufe greift – die Pflicht hängt am Einbau einer neuen Anlage.
Gilt nur für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen – nicht für den Bestand.
Das Gesetz hat eine Übergangsregelung eingebaut, die viele übersehen. Wer in den Jahren 2026 oder 2027 noch eine neue Gasheizung einbaut, fällt bis Ende 2028 unter keine Bio-Einschränkung.
Konkret: Für diese Heizungen gilt der Bio-Pflichtanteil erst, wenn die Treppe am 1. Januar 2029 ohnehin für alle startet. Bis dahin – also bis Ende 2028 – läuft so eine Heizung ohne Beimischungspflicht.
Das ist aber kein Freifahrtschein. Spätestens ab 2029 greift auch für diese Heizungen die Bio-Treppe. Und der CO₂-Preis auf fossiles Gas steigt unabhängig davon weiter. Die Übergangsfrist verschiebt die Pflicht, sie hebt sie nicht auf.
Neben der Bio-Treppe gibt es zwei Termine, die Sie kennen sollten.
Erstens das Netzentgelt: Für neue Gasheizungen wird ab 2028 ein zusätzliches Netzentgelt fällig. Das ist eine Gebühr für die Nutzung des Gasnetzes, die die laufenden Kosten weiter erhöht.
Zweitens der CO₂-Preis: Er steigt völlig unabhängig vom GModG weiter. Auf jede Tonne CO₂, die Ihre Gasheizung ausstößt, zahlen Sie über den Brennstoffhandel einen Aufschlag – und dieser Preis klettert Jahr für Jahr. Egal in welcher Form das GModG am Ende kommt: Fossiles Heizen wird teurer.
Die wichtigste Erkenntnis: Eine bestehende Gasheizung müssen Sie nicht überstürzt austauschen. Sie ist von der Bio-Treppe nicht betroffen und darf weiterlaufen. Warten ist hier eine legitime Option – solange Sie einplanen, dass CO₂-Preis und Netzentgelt die Betriebskosten Schritt für Schritt anheben.
Wer dagegen ohnehin vor einem Austausch steht, sollte rechnen: Eine neue Gasheizung bindet Sie 20–25 Jahre an einen Brennstoff, der ab 2029 unter die Bio-Treppe fällt und dessen CO₂-Preis steigt. Eine Wärmepumpe umgeht diese Pfade vollständig.
Dazu kommt ein zeitlicher Hebel: Die Förderung für Wärmepumpen über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist bis 2029 gesichert. Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht aus dem alten GEG entfällt im GModG – die Förderung bleibt aber. Wer den Wechsel plant, sichert sich die aktuellen Fördersätze.
Bio-Treppe, CO₂-Preis und Netzentgelt summieren sich Jahr für Jahr. Berechnen Sie, was auf Ihre Gasheizung bis 2040 zukommt.
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