GEG und GModG werden häufig verwechselt. Dabei regeln sie grundlegend verschiedene Dinge. Einfach erklärt — mit Vergleichstabelle.
| Merkmal | GEG | GModG (2026) |
|---|---|---|
| Was regelt es? | Anforderungen an neue Heizungsanlagen und Neubauten | Betriebskosten bestehender Gasheizungen durch Biomethan-Pflicht und CO₂-Kostenteilung |
| Gilt für? | Neubau und Heizungstausch | Alle Gebäude mit Gasheizung — auch Bestandsanlagen |
| Direkte Wirkung | Verbot bestimmter Heizungen beim Einbau | Steigende Betriebskosten durch Bio-Pflicht und CO₂-Aufteilung |
| Kern-Paragraphen | §10, §15, §71 (neu) | §43 (Bio-Treppe), §5a (CO₂-Kostenteilung) |
| Zeitlicher Einstieg | Sofort (bei Neubau / Tausch) | Ab 2026 (Bio-Treppe + §5a), 2028 (Netzentgelt) |
| Gasheizung verboten? | Eingeschränkt (abhängig vom Typ) | Nein — nur verteuert |
Im Bereich Heizung und Gebäude hört man aktuell zwei Abkürzungen sehr häufig: GEG und GModG. Beide haben das Ziel, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen — aber sie greifen an ganz unterschiedlichen Stellen an.
Stellen Sie sich das so vor:
• GEG ist die „Einbau-Regelung": Was darf in mein Haus, wenn ich neu baue oder die Heizung tausche?
• GModG ist die „Betriebskosten-Regelung": Was kostet mich die bestehende Heizung von Jahr zu Jahr?
Beide Gesetze zusammen erzeugen einen wirtschaftlichen Transformationsdruck — ohne direktes Verbot bestehender Anlagen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 das zentrale Energiegesetz für Gebäude in Deutschland. Es legt fest:
• Welche Mindeststandards neu gebaute Häuser erfüllen müssen (Niedrigstenergiegebäude-Standard)
• Welche Heizungsanlagen beim Neubau oder beim Heizungstausch eingebaut werden dürfen
• Welche erneuerbaren Energien anteilig genutzt werden müssen
Das GEG wurde 2023 kontrovers diskutiert, als §71 eingeführt wurde, der beim Heizungstausch einen 65%-Anteil erneuerbarer Energien verlangte. In der Praxis bedeutete das für viele: Wärmepumpe oder Fernwärme.
Mit dem GModG wird §71 des GEG faktisch abgelöst und vereinfacht: Eigentümer haben mehr Wahlfreiheit — auch neue Gasheizungen sind wieder unter Bedingungen zulässig. Die Bedingung heißt dann: Bio-Treppe und CO₂-Kosten nach GModG.
Das GModG (Referentenentwurf Mai 2026) ergänzt und teilweise ersetzt das GEG. Seine Kernregelungen:
§43 Bio-Treppe: Gaslieferanten müssen ab 2026 einen steigenden Anteil Biomethan beimischen — 2 % (2026) bis 60 % (2040). Die Mehrkosten tragen die Verbraucher über den Gaspreis.
§5a CO₂-Kostenteilung: Vermieter werden ab 2026 an den CO₂-Kosten beteiligt — je ineffizienter das Gebäude, desto mehr Anteil zahlt der Vermieter (bis zu 95 %).
Netzentgelt (ab 2028): Neue Gasheizungen in Bestandsgebäuden zahlen ab 2028 ein erhöhtes Netzentgelt — als wirtschaftliches Signal für die auslaufende Gasinfrastruktur.
Technologieoffenheit: Im Gegensatz zu §71 GEG macht das GModG keine Vorgabe, welches Heizsystem eingebaut werden soll. Eigentümer dürfen weiterhin Gasheizungen einbauen — aber sie werden wissen, dass das langfristig teurer wird.
Beide Gesetze gelten gleichzeitig. Das ist wichtig zu verstehen: GEG und GModG schließen sich nicht aus — sie ergänzen sich.
Szenario 1 — Bestandsgebäude, keine neue Heizung: Das GEG greift nicht direkt (kein Neubau, kein Tausch). Das GModG greift ab 2026 mit Bio-Treppe und CO₂-Kostenteilung.
Szenario 2 — Neue Heizung (Austausch): Das GEG bestimmt, was zulässig ist. Das GModG bestimmt, was der Betrieb langfristig kostet. Beide zusammen informieren die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Szenario 3 — Neubau: Das GEG gilt vollständig (Niedrigstenergiestandard). Das GModG ist relevant, wenn Gas als Heizoption in Betracht gezogen wird.
Faustregel: GEG ist die Ja/Nein-Entscheidung beim Einbau. GModG ist die Euro-Entscheidung beim Betrieb.
Neben GEG und GModG gibt es weitere Regelwerke, die beim Heizen eine Rolle spielen:
BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz): Legt den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe fest (Gas, Öl, Kohle). Der BEHG-CO₂-Preis ist unabhängig vom GModG — aber das GModG regelt, wer ihn in Mietverhältnissen trägt (§5a).
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Die Förderrichtlinie für Heizungstausch und Sanierung. BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite laufen über die BEG. Das GModG schafft den Anreiz, die BEG-Förderung zu nutzen — sie sind kein Teil des Gesetzes, aber direkt damit verknüpft.
EnEV (Energieeinsparverordnung): Vorgänger des GEG, gilt für ältere Bestandsgebäude. Wurde durch das GEG weitgehend abgelöst.
Das GModG ist kein eigenständiges Gesetz neben dem GEG — es ist ein Änderungsgesetz, das das GEG reformiert und erweitert. Der vollständige Titel lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" (das dann als GModG firmiert).
Die wichtigsten Änderungen am GEG durch das GModG:
• §71 (65%-EE-Pflicht beim Heizungstausch) wird vereinfacht und durch die Bio-Treppe ersetzt
• §5a (CO₂-Kostenteilung) wird neu eingeführt
• §43 (Bio-Treppe) wird neu eingeführt
• Technologieoffenheit wird gestärkt — Gasheizungen bleiben zulässig
In der Praxis werden GEG und GModG oft synonym verwendet, wenn es um Heizungsregulierung geht. Korrekt ist: Das GModG ist die 2026er Reform des GEG.
Verbrauch eingeben — der klarino-Rechner zeigt Bio-Treppe und CO₂-Preis bis 2040 für Ihre Rolle als Eigentümer, Vermieter oder Mieter.
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