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Förderprogramme 2026: Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre Sanierung

Eigentümer und Vermieter können 2026 Heizungstausch, Dämmung und energetische Sanierung mit BAFA-Zuschüssen, KfW-Krediten und steuerlichen Abzügen fördern lassen — wenn sie die richtigen Anträge im richtigen Moment stellen.

70 %
max. BAFA-Förderquote Wärmepumpe
21.000 €
max. BAFA-Zuschuss Ein-/Zweifamilienhaus
40.000 €
max. Steuerersparnis §35c EStG
Förderwege im Vergleich
BAFA BEG EMZuschussbis 21.000 €Heizung + Hülle
KfW 261Kredit + Tilgungszuschussbis 150.000 €Dämmung + Fenster
KfW 297/298ErgänzungskreditRestfinanzierungWärmepumpe
§35c EStGSteuerbonusbis 40.000 €Selbstnutzer

Die drei Hauptförderwege auf einen Blick

Wer 2026 sein Gebäude energetisch modernisiert, hat drei voneinander unabhängige Förderwege zur Wahl:

BAFA-Zuschuss (BEG EM): Direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Heizungstausch und einzelne Hüllmaßnahmen. Besonders attraktiv für Eigentümer, die den Eigenkapitaleinsatz minimieren wollen.

KfW-Kredit (BEG EM, Programme 261 / 297 / 298): Zinsgünstiger Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Wärmepumpen. Geeignet, wenn größere Investitionssummen finanziert werden müssen.

§35c EStG — Steuerbonus: Wer sein selbst genutztes Haus saniert, kann 20 % der Kosten über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abziehen. Keine Antragstellung bei einer Behörde nötig — aber auch keine Kombination mit dem BAFA-Zuschuss erlaubt.

BAFA-Förderung 2026: Bis zu 70 % beim Heizungstausch

Das Kernangebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) — läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Mittelpunkt steht 2026 der Heizungstausch, insbesondere der Umstieg auf Wärmepumpen.

Förderquoten beim Heizungstausch:
• Grundförderung: 30 %
• Klimabonus: +20 % — gilt für den Tausch einer funktionierenden Gas- oder Ölheizung (befristet bis 31.12.2028)
• Einkommensbonus: +30 % — für Haushalte mit zvE unter 40.000 €/Jahr
• Maximale Förderquote: 70 %

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gilt ein Höchstbetrag von 30.000 €. Bei einem Fördersatz von 70 % ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.

WICHTIG: Der BAFA-Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

KfW 261 — Kredit für Dämmung, Fenster und Lüftung

Das KfW-Programm 261 richtet sich an Eigentümer, die die Gebäudehülle verbessern oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Im Unterschied zum BAFA-Zuschuss erhalten Sie hier einen Kredit — aber zu besonders günstigen Konditionen und mit einem nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss.

Geförderte Maßnahmen: Fassaden- und Dachdämmung, Austausch von Fenstern und Außentüren, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Konditionen:
• Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
• Tilgungszuschuss: 15–20 % der Kreditsumme
• Laufzeiten: flexibel, mit tilgungsfreien Anlaufjahren

Der Kredit wird über die Hausbank beantragt. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn der Maßnahme.

KfW 297/298 — Ergänzungskredit für die Wärmepumpe

Neben dem BAFA-Zuschuss können Eigentümer beim Heizungstausch zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW beantragen. Die Programme 297 (für Privatpersonen) und 298 (für Wohnungseigentümergemeinschaften) decken die Investitionskosten ab, die der BAFA-Zuschuss nicht abdeckt.

Der zentrale Vorteil der Kombination: Der BAFA-Zuschuss reduziert die Gesamtkosten direkt, der KfW-Ergänzungskredit finanziert den verbleibenden Eigenanteil zu niedrigen Zinsen. Wer eine Wärmepumpe für 25.000 Euro einbaut, erhält bis zu 17.500 Euro als Zuschuss (70 %) und kann die restlichen 7.500 Euro über den Ergänzungskredit finanzieren.

§35c EStG — Steuerbonus für selbstgenutztes Wohneigentum

Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert, kann die Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen — ohne Antrag bei BAFA oder KfW.

So funktioniert der Steuerabzug:
• Jahr 1 der Sanierung: 7 % der Kosten
• Jahr 2: 7 %
• Jahr 3: 6 %
→ Gesamt: 20 % auf max. 200.000 € Sanierungskosten = max. 40.000 € Steuerersparnis

Voraussetzungen:
• Das Gebäude muss selbst genutzt werden (Vermietung schließt §35c aus)
• Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein
• Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden
• Eine Bescheinigung des ausführenden Betriebs ist Pflicht

Vermieter können Sanierungskosten stattdessen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Kombinierbarkeit: Was lässt sich verbinden?

Erlaubte Kombinationen:
• BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit (297/298) → Ja
• BAFA-Zuschuss + KfW 261 (verschiedene Maßnahmen) → Ja
• KfW 261 + §35c EStG (wenn keine öffentlichen Mittel für dieselbe Maßnahme) → Ja

Nicht erlaubt:
• BAFA-Zuschuss + §35c EStG für dieselbe Maßnahme → Doppelförderungsverbot

Empfehlung: Eigentümer, die Haus und Heizung gleichzeitig sanieren, können BAFA für den Heizungstausch und KfW 261 für die Dämmung kombinieren — und damit beide Fördertöpfe parallel ausschöpfen.

Häufige Fragen

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