Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € — wie sich Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus addieren und in welcher Reihenfolge Sie den Antrag stellen müssen.
2026 fördert der Staat den Einbau einer Wärmepumpe über das BAFA mit 30 % Grundförderung plus zwei mögliche Boni: 20 % Klimabonus beim Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung und 30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr. Maximal sind 70 % der Investitionskosten förderfähig, gedeckelt auf 30.000 € Kosten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus — das ergibt einen Höchstzuschuss von 21.000 €.
Die Wärmepumpen-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren:
• Grundförderung (30 %): Erhält jeder Antragsteller unabhängig von Einkommen oder Heizungsalter — Voraussetzung ist lediglich der Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe.
• Klimabonus (+20 %): Gibt es, wenn die alte Heizung eine funktionierende fossile Gas- oder Ölheizung ist, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Biomasseheizung bzw. Nachtstromspeicherheizung. Befristet bis 31. Dezember 2028 — danach entfällt dieser Bonus ersatzlos.
• Einkommensbonus (+30 %): Gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € im Jahr (Nachweis über den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid).
Die Boni werden addiert, nicht multipliziert — Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus kann in der Summe maximal 70 % erreichen.
Eine Wärmepumpe samt Einbau kostet im Durchschnitt zwischen 25.000 € und 35.000 € für ein Einfamilienhaus. Drei Beispielrechnungen:
Fall 1 — nur Grundförderung (30 %), Investition 28.000 €:
Zuschuss: 8.400 € · Eigenanteil: 19.600 €
Fall 2 — Grundförderung + Klimabonus (50 %), Austausch einer 22 Jahre alten Gasheizung, Investition 28.000 €:
Zuschuss: 14.000 € · Eigenanteil: 14.000 €
Fall 3 — Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus (70 %), zvE unter 40.000 €, Investition 30.000 € (Kostendeckel erreicht):
Zuschuss: 21.000 € · Eigenanteil: 9.000 €
Der verbleibende Eigenanteil lässt sich über den KfW-Ergänzungskredit (Programm 297) zinsgünstig finanzieren — der klarino Förder-Rechner berechnet die individuelle Förderhöhe direkt aus Ihren Angaben.
Der häufigste Fehler bei der BAFA-Förderung: Der Handwerker wird beauftragt, bevor der Förderantrag gestellt ist. Das führt zum vollständigen Förderausschluss — eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.
Die korrekte Reihenfolge:
1. Angebot eines Fachbetriebs einholen (unverbindlich, noch keine Unterschrift)
2. BAFA-Antrag online stellen (Zuwendungsbescheid abwarten)
3. Erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids: Auftrag an den Fachbetrieb unterschreiben
4. Einbau durchführen lassen, Rechnung sammeln
5. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen — danach erfolgt die Auszahlung
Ausnahme: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung ("wirksam nur bei Förderbewilligung") ist zulässig und in der Praxis üblich, um Lieferzeiten zu überbrücken.
Bei Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften gelten höhere Kostendeckel: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je weiterer Einheit bis zur sechsten, danach 8.000 € je weiterer Einheit. Der parallele KfW-Ergänzungskredit läuft hier über das Programm 298 statt 297.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss der Heizungstausch zudem durch einen WEG-Beschluss legitimiert werden, bevor der Förderantrag gestellt werden kann — Details dazu im Artikel zur Sanierungspflicht in der Eigentümergemeinschaft.
Einkommen, Heizungsalter und Investitionssumme eingeben — der klarino Förder-Rechner zeigt Ihre individuelle Förderquote nach BAFA BEG EM.
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