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Bundesrat zum GModG: „Nicht praxistauglich" – was die Kritik bedeutet

Die Fachausschüsse des Bundesrates zerreißen den GModG-Entwurf: zu wenig Biomethan, Mieter-Falle ab 31 % Bio-Anteil, keine Kontrollmöglichkeit. Was das für Eigentümer und Mieter bedeutet – einfach erklärt.

67
Kritikpunkte auf 59 Seiten – so umfassend ist die Stellungnahme der Bundesrats-Ausschüsse vom 12.06.2026
4 Tage
Anhörungszeit für die Länder – die Ausschüsse nennen das „nicht praxistauglich"
30 %
Bio-Anteil ist der Deckel für Vermieter-Haftung – danach zahlen Mieter allein weiter
Die 4 Hauptkritikpunkte der Bundesratsausschüsse (Drucksache 292/1/26)
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Biomethan reicht nicht für alle
Das Biomethan-Potenzial in Deutschland ist begrenzt. Laut Fachinstituten wird der Bedarf durch die Bio-Treppe den verfügbaren Markt vor 2040 deutlich überschreiten.
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Mieter-Falle ab 31 % Bio-Anteil
Der Gesetzentwurf deckelt die Vermieter-Haftung bei 30 % Biomethan. Ab dem 31. Prozentpunkt – also ab 2035 und 2040 – zahlen Mieter die Mehrkosten vollständig allein.
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Keine Kontrolle möglich
Gaslieferanten sollen die Einhaltung der Bio-Quote bestätigen – obwohl sie gar nicht wissen, ob ein Gebäude vermietet ist. Die Ausschüsse fordern stattdessen: Schornsteinfeger kontrollieren.
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Vier Arbeitstage Prüfzeit
Den Ländern wurden nur vier Arbeitstage für die Anhörung eingeräumt. Dazu verweist das Gesetz auf DIN-Normen, die zum Zeitpunkt des Verfahrens noch gar nicht veröffentlicht waren.

„Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf in seiner vorgelegten Form handwerklich mangelhaft ist und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führt. Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass der vorliegende Regelungsentwurf nicht praxistauglich ist."

Bundesratsausschüsse, Drucksache 292/1/26 · Juni 2026 · Quelle: bundesrat.de (PDF)

Video · 6 Min.

Erklärvideo (6:32): Was kritisiert der Bundesrat am GModG — und was bedeutet das für Eigentümer und Mieter?

Was ist der Bundesrat – und warum bremst er?

Stell dir vor, der Bundestag ist die Klasse, die einen neuen Schulregel-Vorschlag macht. Der Bundesrat ist wie der Schulleiter und die Elternvertretung zusammen: Er darf den Vorschlag prüfen, Änderungen fordern – und in vielen Fällen sogar blockieren.

Genauer: Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer. Bevor ein Gesetz gilt, muss er zustimmen oder zumindest die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen. Die Fachausschüsse des Bundesrates – Spezialisten aus den Länderministerien – haben den GModG-Entwurf am 12. Juni 2026 unter die Lupe genommen und dabei satte 67 Kritikpunkte auf 59 Seiten vorgelegt. Ihr Urteil: „handwerklich mangelhaft" und „nicht praxistauglich".

Die Frist für die offizielle Bundesrats-Stellungnahme läuft bis zum 26. Juni 2026. Wenn das Plenum den Empfehlungen der Ausschüsse folgt, muss der Bundestag massiv nachbessern.

Das Kernproblem: Genug Biomethan für alle?

Die Bio-Treppe klingt simpel: Dem Erdgas wird schrittweise Biomethan beigemischt – 10 % ab 2029, 30 % bis 2035, 60 % bis 2040. Biomethan entsteht aus Gülle, Bioabfällen oder Energiepflanzen und gilt als klimaneutral.

Das Problem: Deutschland hat nicht genug davon. Fachinstitute, auf die sich die Bundesratsausschüsse berufen, warnen klar: Das technisch erschließbare Biomethan-Potenzial in Deutschland wird durch die Bio-Treppe vor 2040 deutlich überschritten sein.

Heißt im Klartext: Die Industrie (Stahl, Chemie, Zement) braucht Biomethan für ihre eigene Dekarbonisierung. Wenn Private Haushalte und Wohngebäude es fürs Heizen verbrauchen, fehlt es dort. Die Ausschüsse nennen es klar: Biomethan-Heizungen würden über exorbitante Heizkosten einen Hochlauf von Energieträgern subventionieren, die die Industrie dringend benötigt.

Die Konsequenz dieser Verknappung: hohe und volatile Biomethan-Preise. Der Entwurf kann keine belastbaren Angaben zu den tatsächlichen Heizkosten der Bio-Treppe machen – weil niemand weiß, was Biomethan 2035 oder 2040 kosten wird.

Die Mieter-Falle: Der Deckel bei 30 %

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – kurz: das Gesetz, das regelt wer die CO₂-Kosten zahlt – soll für die Bio-Treppe angepasst werden. Der Plan: Biomethan-Mehrkosten werden hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt.

Klingt fair. Bis man den Haken liest: Der Gesetzentwurf deckelt die Vermieter-Haftung bei einem Bio-Anteil von 30 %.

Die Bio-Treppe läuft aber bis 60 % im Jahr 2040. Was passiert ab dem 31. Prozentpunkt? Die Ausschüsse stellen fest: Mieter tragen die Mehrkosten komplett allein. Ohne Deckel, ohne Beteiligung des Vermieters.

Die Länder fordern: Dieser Deckel muss komplett gestrichen werden. Wer eine ineffiziente Gasheizung betreibt und als Vermieter von Mietern profitiert, soll die vollen Konsequenzen tragen – als Anreiz zur Sanierung.

Wer kontrolliert die Quoten? Niemand.

Das GModG sieht vor: Gaslieferanten bestätigen, dass ihr Gasgemisch die gesetzlichen Bio-Quoten erfüllt. Klingt nach einer praktischen Lösung – ist es aber nicht.

Der Umweltausschuss zeigt das Problem: Ein Gaslieferant weiß, welches Gas er ins Netz einspeist. Er weiß aber nicht, wie viele Heizungen in einem Gebäude laufen, ob es sich um vermieteten Wohnraum handelt oder ob das Gebäude überhaupt unter §43 GModG fällt.

Der Lieferant kann nur die Zusammensetzung seiner Lieferung bestätigen – nicht ob die Quote für ein spezifisches Gebäude eingehalten wurde. Die Ausschüsse fordern deshalb: Vollzug über die bewährten Bezirksschornsteinfeger, die bereits heute die Heizungsanlagen vor Ort kennen und prüfen.

Die Radikalforderung: Bio-Treppe komplett streichen

Der Umweltausschuss macht einen radikalen Vorschlag: Die Bio-Treppe soll vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden. Stattdessen: Rückkehr zur bewährten 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht aus dem alten GEG.

Begründung: Die Abkehr von verbindlichen Mindestanforderungen bei der Heizungsinstallation und die erneute Ausweitung von Spielräumen für fossile Technologien stünden im direkten Widerspruch zu einer planungssicheren Wärmewende. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, ist durch Lock-in-Effekte noch 20–25 Jahre daran gebunden.

Falls die Bio-Treppe politisch nicht mehr aufzuhalten ist, fordern die Länder zumindest: Der Pfad muss linear bis 2045 fortgeschrieben werden und zwingend bei 100 % klimaneutralen Gasen enden. Blauer Wasserstoff – also Wasserstoff aus Erdgas – soll an extrem strenge Bedingungen gekoppelt werden.

Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter jetzt?

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zwei Szenarien:

Szenario 1 – Bundesrat folgt den Ausschüssen: Der Bundestag muss das Gesetz massiv überarbeiten. Zeitplan verschiebt sich. Neue Gasheizungen bleiben bis zur Neuregelung möglich, aber teurer als Wärmepumpen bei Förderung.

Szenario 2 – Bundestag setzt Gesetz durch: Dann gilt das GModG mit allen beschriebenen Problemen. Biomethan-Preise werden volatil. Mieter tragen ab 31 % Bio-Anteil alle Mehrkosten allein. Die Vollzugslücke bei der Quotenkontrolle bleibt.

Für Eigentümer mit Gasheizung gilt in beiden Fällen: Warten ist keine neutrale Option. CO₂-Preis und Bio-Treppe werden die Betriebskosten erhöhen – egal wie das Gesetz am Ende aussieht. Wer jetzt eine Wärmepumpe plant, sichert sich noch die vollen BEG-Fördersätze.

Quellen & Belege
  • Bundesratsausschüsse, Empfehlungsbericht Drucksache 292/1/26 (02.06.2026) · bundesrat.de (PDF)
  • GModG-Referentenentwurf §43 (Bio-Treppe) und §5a (CO₂-Kostenteilung), Stand 13.05.2026
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