Am 22. Juni 2026 hat der Wirtschaftsausschuss zwölf Sachverständige zum GModG angehört – und das Ergebnis fiel scharf aus: massive Kritik an Bürokratie, sozialen Risiken und Praxistauglichkeit, ein Verfassungsrechtler nannte den Entwurf sogar verfassungswidrig. Was genau gesagt wurde und was das für Eigentümer und Mieter heißt – einfach erklärt.
„Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig." – Die schwersten Bedenken äußerte Prof. Dr. Remo Klinger (Fachanwalt für Verwaltungsrecht): Das Grundgesetz verpflichte den Staat zur Klimaneutralität bis 2045, das GModG ermögliche aber faktisch einen Weiterbetrieb fossiler Heizkessel darüber hinaus. Ein zweiter Gutachter, Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, widersprach: Ein neugewählter Bundestag dürfe frühere Klimaschutzgesetze ändern.
Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss · 22. Juni 2026 · Quelle: baulinks.de
Stellen Sie sich vor, der Bundestag plant ein neues Gesetz und ist sich unsicher, ob alle Details funktionieren. Dann lädt der zuständige Ausschuss Fachleute ein, die sich auskennen. Genau das ist eine öffentliche Anhörung.
Geladen werden Sachverständige: Vertreter von Verbänden (etwa Eigentümer, Mieter, Heizungsbranche), Menschen aus der Wissenschaft und Praktiker, die täglich mit dem Thema zu tun haben. Sie sagen dem Ausschuss, wo das Gesetz aus ihrer Sicht klemmt – und was sie ändern würden.
Beim GModG ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend. Das heißt: Dieser Ausschuss steuert das Gesetz durch den Bundestag. Was die Sachverständigen am 22. Juni sagen, fließt in die Beratungen ein – und beeinflusst, was am Gesetz am Ende noch geändert wird, bevor der Bundestag endgültig abstimmt.
Das GModG hat schon einige Stationen hinter sich. Hier der Weg in Worten:
29. April 2026: SPD und CDU einigen sich auf einen Kompromiss beim Mieterschutz. Damit ist eine der größten Streitfragen vorerst geklärt – aber nicht endgültig vom Tisch.
13. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf. Ab hier ist es ein offizielles Vorhaben der Bundesregierung.
11. Juni 2026: Erste Lesung im Bundestag. Die Fraktionen tragen ihre Positionen vor, danach wird der Entwurf an den federführenden Ausschuss überwiesen – zur genauen Prüfung.
22. Juni 2026: Öffentliche Anhörung der Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss. Das ist der Termin, um den es hier geht.
Zwölf Sachverständige saßen im Wirtschaftsausschuss – Verbände, Wissenschaft, Kommunen und sogar eine betroffene Mieterin. Das Bild war fast einhellig kritisch, wenn auch aus sehr unterschiedlichen Richtungen.
Dr. Kai Warnecke (Haus & Grund) begrüßte die Abschaffung der alten 65%-Pflicht, kritisierte aber, dass die neue Bio-Treppe mit Nachweis- und Aufbewahrungspflichten neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit bringe.
Michael Hilpert (ZVSHK) beschrieb die Verunsicherung im Handwerk: „Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?" Markus Staudt (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie) forderte weniger Dokumentationspflicht, damit überhaupt investiert wird.
Florian Becker (Deutscher Mieterbund) verlangte einen technologieneutralen Heizkostendeckel und forderte, dass Vermieter den CO₂-Preis komplett allein tragen – die geplante 50/50-Teilung reiche bei schlecht gedämmten Gebäuden nicht. Die Betroffenheit machte die Mieterin Ruth Elisabeth Carcassonne konkret: Sie berichtete von einer Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro in einem schlecht isolierten Vonovia-Gebäude.
Frederik Moch (DGB) und Dr. Helmut Waniczek (Chemiker) bezweifelten, dass sich die Preise für Biomethan und Wasserstoff überhaupt verlässlich vorhersagen lassen – und damit auch die im Entwurf genannte Entlastung von 5,1 Mrd. Euro für Bürger.
Den schärfsten Einwand brachte Prof. Dr. Remo Klinger: Er hält den Entwurf für verfassungswidrig, weil er einen Weiterbetrieb fossiler Heizungen über das Klimaneutralitätsziel 2045 hinaus ermögliche. Prof. Dr. Johann-Christian Pielow widersprach dem im Auftrag eines Gutachtens für die Anhörung. Auch Kommunalvertreter (Städte- und Gemeindebund, Städtetag) meldeten Bedenken an: Mit der Streichung der Wärmeplanungs-Verknüpfung verlieren sie eine wichtige Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Drei Punkte sorgen für den meisten Zündstoff.
Die Bio-Treppe (§43): Ab 2029 muss neu eingebautem Gas oder Öl ein wachsender Anteil Biomethan beigemischt werden – mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Wichtig: Der Start ist 2029, nicht früher, und es betrifft nur neu eingebaute Heizungen. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Der Streitpunkt: Viele Fachleute halten das für kaum machbar, weil Biomethan vor 2040 knapp wird – die Industrie braucht es selbst.
Der Mieterschutz: Bei einer fossilen Heizung trägt der Vermieter 50 % der CO₂-Abgaben, Gasnetzentgelte und Biogaskosten. So soll ein Anreiz zur Sanierung entstehen. Der Haken: Es gibt einen Deckel bei 30 % Bioanteil. Steigt der Anteil darüber, zahlen die Mieter die Mehrkosten allein.
Die Grundsatzkritik: Die Ausschüsse des Bundesrates haben 67 Kritikpunkte gesammelt und nennen das Gesetz „handwerklich mangelhaft". Der Nationale Normenkontrollrat – ein unabhängiges Gremium, das Gesetze auf Bürokratie prüft – nennt den Entwurf „nicht praxistauglich".
In der ersten Lesung am 11. Juni wurde deutlich, wie weit die Positionen auseinanderliegen. Ein Überblick, wer was gesagt hat:
Katherina Reiche (CDU) spricht von einem „Neustart bei der Wärmewende" und betont die Technologieoffenheit – also die Freiheit, selbst zu wählen, womit geheizt wird.
Marc Bernhard (AfD) nennt das Gesetz ein „Verbot durch die Hintertür" und lehnt es grundsätzlich ab.
Katharina Dröge (Grüne) kritisiert das Gegenteil: Das Gesetz „ermutigt zu fossilen Heizungen" und bremse damit den Klimaschutz.
Violetta Bock (Die Linke) hält das Vorhaben für „verfassungswidrig".
Helmut Kleebank (SPD) mahnt die soziale Seite an: „Sozial Schwache können die Transformation nicht allein tragen." Genau hier setzt der Mieterschutz-Kompromiss an.
Mit der scharfen Kritik vom 22. Juni ist das Verfahren nicht zu Ende – im Gegenteil. Jetzt beginnt die eigentliche Detailarbeit, und es gibt aus der Anhörung reichlich Stoff für Nachbesserungen: von der Bürokratie bei der Bio-Treppe über den Mieterschutz bis zur verfassungsrechtlichen Frage.
Von Juni bis September beraten die Abgeordneten im Ausschuss über die Hinweise der Sachverständigen. Hier werden Änderungen am Gesetzestext vorbereitet, bevor es zurück ins Plenum geht.
Im Oktober befasst sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz. Wichtig: Das GModG ist nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet, der Bundesrat kann Einspruch einlegen, das Gesetz aber nicht endgültig blockieren (Art. 76 Abs. 2 Satz 4 Grundgesetz). Das letzte Wort hat der Bundestag.
Das geplante Inkrafttreten: 1. November 2026 – verschoben vom ursprünglich angepeilten 1. Juli.
Solange das Verfahren läuft, gilt: Ihre bestehende Heizung ist nicht betroffen. Sie müssen nichts überstürzt austauschen, nur weil über das Gesetz diskutiert wird.
Gleichzeitig zeichnet sich ab: Der CO₂-Preis und die Bio-Treppe kommen in irgendeiner Form. Die Details können sich durch die Anhörung noch ändern, die Richtung steht aber: Fossiles Heizen wird über die Jahre teurer.
Konkret heißt das: Wer ohnehin über eine Wärmepumpe nachdenkt, sollte den Förder-Zeitpunkt im Blick behalten. Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist bis 2029 gesichert. Wer plant, kann sich diese Zuschüsse jetzt sichern, statt zu warten.
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