10 % ab 2029, dann 15 %, 30 % und 60 % bis 2040: Die Bio-Treppe nach §43 GModG schreibt vor, wie viel klimaneutrales Gas Ihrer neuen Heizung beigemischt werden muss. Wer betroffen ist, was es kostet – und warum das Startjahr nicht 2027 ist.
Gilt nur für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen – nicht für den Bestand.
Über kaum eine Zahl im GModG gibt es so viel Verwirrung wie über das Startjahr der Bio-Treppe. In vielen älteren Texten steht 2027. Das ist überholt.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist eindeutig: §43 GModG schreibt vor, dass der Pflichtanteil klimaneutraler Gase erst „ab dem 1. Januar 2029" greift. Wer eine frühere Jahreszahl liest, schaut auf einen alten Entwurfsstand.
Warum das wichtig ist: Zwei Jahre Unterschied entscheiden darüber, ob eine 2027 oder 2028 eingebaute Heizung sofort unter die Beimischungspflicht fällt – oder eben erst 2029. Mit der falschen Zahl planen Sie an der Realität vorbei.
Die Bio-Treppe heißt so, weil der Pflichtanteil in vier Stufen nach oben klettert. Konkret muss neu eingebautem Gas oder Öl ein wachsender Anteil klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden – Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
ab 1. Januar 2029: mindestens 10 %
ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Die Logik dahinter: Eine fossile Heizung, die heute neu eingebaut wird, soll über die Jahre immer klimafreundlicher betrieben werden – ohne dass sofort ein Verbot greift. Der Preis dafür landet auf Ihrer Heizkostenabrechnung.
Das ist der Punkt, der die meisten beruhigt: Die Bio-Treppe gilt ausschließlich für NEU eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Sie hängt am Einbau einer neuen Anlage, nicht am Kalenderjahr.
Ihre bestehende Heizung im Keller ist nicht betroffen. Sie müssen nichts beimischen, nichts umrüsten und nichts nachweisen, nur weil 2029 kommt. Die Anlage darf weiterlaufen.
Spürbar wird für Bestandsheizungen vor allem etwas anderes: der CO₂-Preis. Der steigt unabhängig vom GModG weiter und verteuert fossiles Heizen Jahr für Jahr – egal, wie alt Ihre Heizung ist.
Ehrliche Antwort: Das kann derzeit niemand seriös beziffern – auch der Gesetzentwurf nicht. Der Grund liegt beim Biomethan selbst.
Die Bundesratsausschüsse warnen deutlich: Das in Deutschland technisch erschließbare Biomethan-Potenzial wird durch die Bio-Treppe vor 2040 deutlich überschritten. Im Klartext: Es gibt nicht genug davon. Die Industrie – Stahl, Chemie, Zement – braucht Biomethan selbst zur Dekarbonisierung.
Wenn ein knappes Gut für immer mehr Heizungen gebraucht wird, steigt der Preis – und schwankt stark. Genau deshalb lässt sich heute kein belastbarer Eurobetrag für 2035 oder 2040 nennen. Was sich sagen lässt: Der Bioanteil ist der Aufschlag, der Ihre Gasrechnung mit jeder Stufe nach oben treibt.
Es gibt einen Weg, die Bio-Treppe abzumildern: die Hybridheizung. Wird die Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert, kann die Beimischungspflicht entfallen oder später greifen – sofern ein Mindestanteil erneuerbarer Wärme nachgewiesen wird.
Die Idee: Wer den erneuerbaren Teil seiner Wärme ohnehin sauber deckt, soll nicht zusätzlich teures Biomethan zukaufen müssen.
Für viele Eigentümer ist das die eigentlich spannende Frage: Lohnt sich gleich die ganze Wärmepumpe – und damit der komplette Ausstieg aus Bio-Treppe und CO₂-Preis? Das hängt vom Haus, vom Verbrauch und von der Förderung ab.
Drei klare Schlussfolgerungen.
Erstens: Keine Panik bei der Bestandsheizung. Sie ist von der Bio-Treppe nicht betroffen und darf weiterlaufen. Überstürzter Austausch ist nicht nötig.
Zweitens: Wer ohnehin eine neue Heizung braucht, sollte rechnen. Eine neue Gasheizung bindet Sie 20–25 Jahre an einen Brennstoff, der ab 2029 unter die Bio-Treppe fällt und dessen CO₂-Preis steigt. Eine Wärmepumpe umgeht beide Pfade.
Drittens: Förderung im Blick behalten. Die BEG-Förderung für Wärmepumpen ist bis 2029 gesichert. Berechnen Sie vorher mit dem Bio-Treppe-Rechner, wie stark die Pflichtquote Ihre Heizkosten bis 2040 anhebt – dann ist die Entscheidung eine Zahlenfrage, kein Bauchgefühl.
10 %, 15 %, 30 %, 60 % – berechnen Sie, wie die Bio-Treppe Ihre Jahresheizkosten bis 2040 verändert.
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